Tipp zur Selbsthilfe: Strafanzeigen selber erstellen

Strafanzeige selbst erstellen:                  (Stand 10.10.2021)

Wenn Sie einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt in Bezug auf die Impfungen der Kinder gegen Sars-Cov-2 bei der jeweiligen Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen wollen, sind folgende Punkte nachfolgend zu beachten.

Gerne kann unser Strafanzeigenvordruck für die eigene Strafanzeige als Vorlage verwendet werden. Hierzu bitte die gekennzeichneten Felder nacheinander wie folgt befüllen:

a) Name, Adresse des Anzeigenerstatters (sofern nicht anonym)

Die Strafanzeige darf aber auch anonym gestellt werden -in diesem Fall dann ohne Name und Adresse.

Falls sie einen strafbaren Sachverhalt anzeigen wollen,  schicken Sie uns gerne eine Kopie an service@kinderrechtejetzt.de. So kann auch anderen Eltern oder Angehörigen Mut gemacht werden ebenfalls in Aktion zu treten.

b)  Adressierung an die richtige Staatsanwaltschaft

  1. überlegen, in welchem Ort/Stadt die Straftat begangen wurde
  2. in der Eingabemaske bei „Angelegenheit“ Allgemeiner Gerichtsstand auswählen, dann PLZ und Ort eingeben und dann auf Abschicken drücken.
  3. Es erscheint dann eine Auflistung u.a. des jeweiligen Amts- und Landgerichts und der zuständigen Staatsanwaltschaft
  4. Den Namen und die Adresse der Staatsanwaltschaft in das hierfür vorgegebene Feld auf der Strafanzeige eingeben.

c) Ort und Datum der Anzeige nicht vergessen!

d) Person/Personenkreis oder eine Firma konkret bezeichnen, gegen den die Anzeige erhoben wird ( Name, Anschrift etc.)

e) Datum und Schilderung des Sachverhalts

    Wichtig hierzu:

  • Geben Sie möglichst genau den Ort, das Datum und die Uhrzeit der Tat an (WANN und WO) z.B. Name und Adresse einer Schule bei Schulimpfungen
  • Schildern Sie den Tathergang (WIE) z.B. wurde das Kind überhaupt aufgeklärt und wenn von wem und in welcher Form? Wie war der genaue Ablauf? Äußerungen des Kindes? Sind gesundheitliche Schäden entstanden? Welche? (Beschreibung, Ärztliche Untersuchung, Befund)
  •  Vermerken Sie Auffälligkeiten ( z.B. Täterbeschreibung, KFZ Nummer etc.)
  •  Können Sie weitere Zeugen namentlich benennen? ( z.B. das Kind, Freunde, Eltern etc.)
  •  Fügen Sie vorhandene Beweismittel bei (Fotos, Aufklärungsbögen etc.)

f) Danach kommt dann der Text die Begründung mit Verweis auf unsere Homepage. Dort können dann die verlinkten weiteren Dokumente, Studien etc. abgerufen werden.

g) Die Strafanzeige noch unterschreiben (falls anonym – dann Unterschrift weglassen)

h) Fügen Sie Beweise hinzu, wenn vorhanden bei (weitere Anlagen)

Weitere wichtige Infos im Zusammenhang mit dem Stellen einer Strafanzeige:

  1. Eine Strafanzeige kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. Hat die Staatsanwaltschaft Kenntnis von einer Straftat erlangt, nimmt sie die Ermittlungen auf. Sie ist dazu sogar wegen des sog. Legalitätsprinzips verpflichtet. Zurückgenommen werden kann allerdings ein sogenannter Strafantrag ( § 77d StGB)
  2. Wer wissentlich eine Straftat vortäuscht, oder jemanden zu Unrecht beschuldigt, kann sich ggf. selbst strafbar machen.

 oder

Weitere Hilfen

Hier können Sie unsere Musterstrafanzeige als pdf herunterladen.

Hier können Sie unsere Musterstrafanzeige als Word runterladen zum einfacheren Einbau Ihrer Daten.

Die Unterstützungsliste zum Unterschreiben der Strafanzeige gegen die Impfung, aber auch der Eintrag zum Newsletter finden Sie hier.