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Der Fachartikel zur Übersterblichkeit in Deutschland von Matthias Reitzner und Christof Kuhbandner ist nun endlich peer-reviewed erschienen - begutachtet von insgesamt sieben Reviewern - in einer internationalen medizinischen Fachzeitschrift. Damit kann man auf der Basis eines peer-reviewed Fachartikels folgende - äußerst alarmierenden - Punkte als belegt ansehen:

Ist es gerechtfertigt, überhaupt von LabLeak zu sprechen oder wäre eine absichtliche Freisetzung des Virus nicht wahrscheinlicher? An der Pressekonferenz des MWGFD vom 15.3.23 hatte Vorstand Jürgen Müller die Gelegenheit, Prof. Dr. Ulrike Kämmerer dies zu fragen. Hier Frage und Antwort.

u unseren Anfragen zur Sicherheit von Blutspenden nach der sog. Impfung gegen SARS-CoV2: Nachdem wir nur völlig unzulängliche antworten erhalten haben, haben wir erneut an das Bayerische Gesundheitsministerium geschrieben. Zudem haben wir die Parteien und Politiker im Bayerischen Landtag und im Bundestag angeschrieben, damit diese Kenntnis von den Vorgängen haben. Unten die Dokumentation. Die Antworten werden wir beizeiten nachtragen.

In unseren Behörden und Ministerien scheint noch immer die Vorstellung vorzuherrschen, die sog. Impfung wäre nebenwirkungsfrei. Die Tragweite einer möglichen "Impfung durch die Hintertür" im Wege einer Bluttransfusion scheint überhaupt nicht begriffen zu werden. Eine Einwilligung wäre in diesem Fall überhaupt nicht möglich. Wir haben noch einmal nachgehakt.

Das Ärzteblatt berichtet über frei im Blut zirkulierende Spikes. Niemand weiß so genau, wo, wie lange und in welchen Mengen die mRNA im Körper aktiv ist. Studien kommen zu dem Ergebnis, dass der Impfstoff über die Muttermilch sehr wohl weitergegeben werden kann, was vorher von sog. Experten ausgeschlossen worden war. Wir haben Fragen...

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist Jürgen Müller. Ich bin Rechtsanwalt und Vorstand des Vereins Kinderrechte Jetzt e.V. Wir haben nach Beginn der Kinderimpfkampagne im vergangenen Jahr Strafanzeige bei allen Staatsanwaltschaften in Deutschland gestellt Die Strafanzeigen wurden zum Teil eingestellt mit dem Hinweis, wir würden Verschwörungstheorien verbreiten. Die sehr umfangreiche Strafanzeige enthielt Links zu dutzenden Quellen - zum Teil öffentliche Datenbanken, Studien und Untersuchungsergebnisse. Die rechtliche Begründung stammte vom Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte. Es erstaunte uns Rechtsanwälte nicht schlecht, dass dies in den Bereich der Verschwörungstheorie gerückt wurde. Mit der Zeit haben wir diesen Mechanismus mehr und mehr verstanden und durch Ihre Beiträge 

Dr. Josef Hingerl zum Polizeieinsatz auf unserer 1. Versammlung auf der Theresienwiese am 30.1.22 - Auf der 1. Versammlung des Vereins Kinderrechte Jetzt e.V. auf der Theresienwiese in München am 30. Januar 2022 gab es genau 1 Polizeivorfall. Ein 70-jähriger Mann mit einer nach 2 Schlaganfällen verbliebenen Sprachbehinderung wurde wegen einer fehlenden Maske von der Polizei abgeführt und gewaltsam zu Boden gebracht, obwohl er bereits vorher kontrolliert wurde und seine Ehefrau auf die Behinderung hinwies und dies für die Polizisten der Erstkontrolle in Ordnung war.  Kurz darauf kamen andere Beamte, die es bis zur Eskalation brachten, obwohl sich die Familie nach einer zunächst erfolgten Aufforderung bereits auf den Heimweg gemacht hatte. Grund soll gewesen sein, dass man seine Personalien feststellen wollte, wofür es aber überhaupt keine Veranlassung für Maßnahmen gab - der Schwerbehindertenausweis war ja bereits zur Kenntnis genommen worden.

Um es juristisch ganz klar und eindeutig sofort vorwegzunehmen. Wer Menschen jedweden Alters mit den beiden mRNA-Impfstoffen Comirnaty und Spikevax von BioNTech und moderna impft, riskiert bis zu 10 Jahre Gefängnisstrafe. Dasselbe gilt für alle, die den Impfstoff vertreiben, also die Hersteller selbst oder die zur Verbreitung beitragen, also alle verantwortlichen Behördenmitarbeiter, alle Richter, Anwälte Arbeitgeber, Betreuer, Heimleiter, Klinikchefs etc., die zur Impfung nötigen oder gar zwingen. Denn die Impfstoffe von Comirnaty und Moderna sind sog. bedenkliche Arzneimittel im Sinne des § 5 Arzneimittelgesetz. Und die Herstellung, Verbreitung und Anwendung solcher Arzneimittel ist eine Straftat nach § 95 Arzneimittelgesetz. Und wer seine eigenen Patienten, insbesondere Minderjährige oder nicht einwilligungsfähige behinderte Menschen impft, macht sich zudem wegen Misshandlung von Schutzbfohlenen mach § 225 StGB strafbar. Der Strafrahmen bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe ist genau so hoch. Denn mit der beispiellosen europäischen Zulassung der COVID-Impfstoffe wurden unverzeihliche Verstöße gegen deutsches und internationales Recht begangen.

Vielleicht nützen wir die kleine Pause und ich werde mal den Herren neben mir ins Spiel bringen, der uns quasi die letzten 5-6 Tage unter Stress und Druck gesetzt hat, aber ich glaube, er hat es gut gemeint und ich glaub, das Ergebnis ist ganz gut. Ich gebe ihm jetzt das Mikrophon. Hören Sie jetzt ein paar Worte von Uwe Kranz, ehemaliger LKA-Chef von Thüringen. Recht vielen Dank, lieber Ronny. Bin überrascht. Habe gar nicht gedacht, dass ich überhaupt etwas sagen darf oder soll oder muss. Aber Tatsache ist, dass mich das Thema umreißt, richtiggehend umreißt, dass mir das wehtut, wie dieser Staat agiert gegen unsere Kinder. Grade die anstehende Entscheidung der STIKO, diese Kinder für die Impfung freizugeben, die Impfung zu empfehlen für kleine Kinder, war der letzte Anstoß, zu sagen, da müssen wir von der MWGFD Laut geben, da müssen wir aufstehen, da müssen wir aufschreien, da müssen wir die STIKO-Mitglieder unter Druck setzen, dass das nicht geschieht

Es ist bereits einiges gesagt über die Grundlagen der Impfung, über Statistiken, Studien, Übersterblichkeit, Zahlen. Was bedeutet das nun alles für mich als Arzt, für meine ärztliche Handlung, für meine ärztliche Ethik, die ja meiner ärztlichen Handlung zu Grunde liegt. Ich bin als Arzt in aller erster Line dem Wohl meines individuellen Patienten verpflichtet. Erst in 2. Linie vielleicht weiteren Anlegen wie public health, Schutz der Allgemeinheit, Gesundheitsökonomie, was auch immer man sich da noch einfallen lassen mag. Dies wird deutlich in den Grundprinzipien der ärztlichen Ethik wie sie bereits seit Jahrtausenden im Hippokratischen Eid und in neuerer Fassung im Genfer Gelöbnis, das Ronny Weikl bereits zitiert hat, dargelegt sind. Oberste Maxime allen ärztlichen Handelns ist das „Primum nil nocere“. Die Ärzte sprechen ja gerne Lateinisch. Das heißt zu deutsch „keinen Schaden zufügen“. Das ist das Prinzip, das allem ärztlichen Handeln unbedingt zu Grunde liegen muss. Nun ist es manchmal unvermeidbar, Schaden auch durch eine medizinischen Maßnahme in Kauf zu nehmen.