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Unrechtmäßigkeit der Lolli-PCR-Pooltests

Die Petition „Unrechtmäßigkeit der Lolli-PCR-Pooltests“ wurde am 27.1. im Bildungsausschuss des Bayerischen Landtags behandelt.

Die Initiative „Eltern Ausschuss Bayern“ hatte am 7. Oktober 2021 mit über 6.000 Unterzeichnern einen offenen Brief an die Bayerische Staatsregierung gerichtet. Dieser wandte sich gegen die Corona-Massentestung asymptomatischer Kinder an Schulen und konzentrierte sich hierzu auf die mit dem neuen Schuljahr eingeführten Lolli-PCR-Pooltests an bayerischen Grund- und Förderschulen. Ihnen wurde rechtswidriger Einsatz nachgewiesen aufgrund von Verstößen gegen die Medizinprodukt-Zertifizierung und die Materialsicherheit der eingesetzten Abstrichtupfer, auf denen die Grundschüler mehrmals wöchentlich lutschen müssen, und gegen den Schutz der vor allem zwischen Schule und PCR-Labor ausgetauschten Gesundheitsdaten.

Als Reaktion wurden durch die Bayerische Staatsregierung lediglich Untersuchungen der mit Gammastrahlen sterilisierten Abstrichtupfer auf radioaktive Rückstände und Sterilität veranlasst sowie eine bislang fehlende „Gebrauchsanweisung“ nachgereicht. Doch die offenbare Problematik der Abstrichtupfer wurde nicht abgestellt: Sie haben einen „ekligen“ Eigengeschmack und verursachen bei vielen Kindern gesundheitliche Probleme: von Übelkeit bis zu allergischen Reaktionen.

Um dem Geschmack und den abgesonderten Stoffen auf den Grund zu kommen, gaben die Eltern verschiedene Laboruntersuchungen in Auftrag. Hierbei fanden sich zahlreiche nicht-deklarierte Stoffe, die von dem bei der Nylon-Beflockung eingesetzten Klebstoff oder der Gammastrahlensterilisation herrühren können. Das Vorhandensein der gefundenen Stoffe ist umso problematischer, wenn die Zweckentfremdung der Abstrichtupfer durch Lutschen gemäß den Grenzwerten von Lebensmittel-, Kosmetika- und Kinderspielzeugrecht zu bewerten ist.

Inzwischen war der offene Brief als Petition beim Bildungsausschuss am Bayerischen Landtag akzeptiert worden, mit Behandlung in der Sitzung vom 27.1.2022. Und einige Tage davor wurde von den Petenten erweitertes Material nachgereicht: mit einer Medizinprodukt-rechtlichen Kritik der „Gebrauchsanweisung“ und autorisierten Leidensberichten von Kindern zu den Abstrichtupfern, gestützt auf die Laborbefunde. Die Spannung war also nicht klein, als zwei Vertreter des Eltern Ausschuss Bayern die Sicherheitsschleuse des Maximilianeums passierten und in Saal 2 am äußersten Rand des großen Verhandlungstisches Platz nehmen durften. Doch – wie bei Petitionen sonst üblich – weder wurde die Petition detailliert und wohlwollend referiert noch wurde den Petenten das Wort erteilt. Stattdessen beschränkten sich die beiden Berichterstatter, Gerhard Waschler (CSU) und Anna Schwamberger (GRÜNE), darauf, die einen Tag zuvor erstellte Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung zu zitieren: Die Abstrichtupfer würden nicht schmecken und keine Stoffe abgeben; sie trügen ein CE, seien geprüft und erfüllten alle gesetzlichen Anforderungen. Das war’s. Die Petition wurde abgewiesen.

Trotzdem ist die Petition als Erfolg zu werten. Denn allein dadurch konnte die Staatsregierung zu einer detaillierten Stellungnahme gezwungen werden. Wenn sie dem Eltern Ausschuss Bayern vorliegt, wird es spannend sein zu erfahren, was der Argumentation belastbar entgegengehalten wird und wie die vorgelegten Evidenzen widerlegt werden. Darauf werden sich dann weitere juristische und politische Aktionen stützen, die das sinnlose und gesundheitsschädliche Corona-Testen von Kindern beenden sollen.

Steckbrief und Petition als pdf zum Nachlesen:

Steckbrief Lolli PCR Tests als pdf

Petition Pooltests in Schulen als pdf