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Beate Bahner am 16.11.

Pressekonferenz des MWGFD e.V. vom 16.11.2022

Um es juristisch ganz klar und eindeutig sofort vorwegzunehmen. Wer Menschen jedweden Alters mit den beiden mRNA-Impfstoffen Comirnaty und Spikevax von BioNTech und moderna impft, riskiert bis zu 10 Jahre Gefängnisstrafe. 

Dasselbe gilt für alle, die den Impfstoff vertreiben, also die Hersteller selbst oder die zur Verbreitung beitragen, also alle verantwortlichen Behördenmitarbeiter, alle Richter, Anwälte Arbeitgeber, Betreuer, Heimleiter, Klinikchefs etc., die zur Impfung nötigen oder gar zwingen. Denn die Impfstoffe von Comirnaty und Moderna sind sog. bedenkliche Arzneimittel im Sinne des § 5 Arzneimittelgesetz. Und die Herstellung, Verbreitung und Anwendung solcher Arzneimittel ist eine Straftat nach § 95 Arzneimittelgesetz. Und wer seine eigenen Patienten, insbesondere Minderjährige oder nicht einwilligungsfähige behinderte Menschen impft, macht sich zudem wegen Misshandlung von Schutzbfohlenen mach § 225 StGB strafbar. Der Strafrahmen bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe ist genau so hoch. Denn mit der beispiellosen europäischen Zulassung der COVID-Impfstoffe wurden unverzeihliche Verstöße gegen deutsches und internationales Recht begangen. 

Diese habe ich bereits zu einem großen Teil in meinem Buch „Corona-Impfung – was Ärzte und Patienten jetzt wissen sollten“ dargelegt. Dieses Buch wurde übrigens in den Mainstream-Medien bis zum heutigen Tage totgeschwiegen. Dort lesen Sie aber, dass beispielsweise die Hersteller mit EU-Verordnung 2020/1043 vom 15. Juli 2020 von der zwingend vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung befreit wurden, die beim Einsatz gentechnisch veränderter Organismen auf Grund von EU-Recht grundsätzlich erforderlich ist. Es gab also bei den COVID-Impfstoffen keinerlei Bewertung der direkten, indirekten, sofortigen oder späteren Risiken für die menschliche Gesundheit. Es fehlen ferner die geforderten toxikologischen Prüfungen. Es fehlen jedwede Prüfungen auf krebserregende Wirkungen und es fehlen aussagekräftige Prüfungen auf weitere Sicherheitsparameter etwa Fruchtbarkeit und Langzeitschäden. Dies ist angesichts der absoluten Neuartigkeit, insbesondere der mRNA-Impfstoffe von BioNTech und moderna eine ungeheuerliche Verletzung sämtlicher Sicherheitsvorschriften zum Schutze der Menschen. 

Aber es kommt noch schlimmer. Denn bereits im Mai 2020 hatte Gesundheitsminister Spahn mittels einfacher Verordnung, nämlich der sog. Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung für die COVID-Impfstoffe fast alle Sicherheitsvorschriften des deutschen Arzneimittelgesetzes außer Kraft gesetzt. Damit wurden gesunde und meist durch Corona nicht besonders gefährdete Menschen in Deutschland, das haben sie gerade mehrfach gehört, einer beispiellosen Gefahr von Impfschäden ausgesetzt, die das Arzneimittelgesetz doch ausdrücklich verhindern und im Falle von Verstößen hart sanktionieren sollte. So erlaubte es Spahn den Herstellern, die Impfstoffe auch nach deren Verfallsdatum einzusetzen. Spahn befreite die Hersteller ferner von der Pflicht, eine Packungsbeilage beizufügen, so dass impfwillige Menschen nicht über die Zusammensetzung und eventuelle Nebenwirkungen informiert wurden. 

Spahn befreite die Hersteller sogar von den zwingend notwendigen Fachinformationen für die Ärzte, die für eine rechtlich ordnungsgemäße Aufklärung erforderlich sind. Das hat die Ärzte allerdings offensichtlich nicht gestört. Sie haben es vermutlich noch nicht einmal bemerkt. Spahn befreite die Hersteller schließlich von der gesetzlichen Informationspflicht darüber, dass die Impfstoffe auf Grund ihrer bedingten Zulassung, bis Oktober 2022 gab es ja nur eine bedingte Zulassung, einer besonderen Überwachung unterliegen. Auch die zwingend vorgeschriebene staatliche Chargenprüfung durch das Paul-Ehrlich-Institut wurde aufgehoben. Es gab also keinerlei behördliche Überprüfung der Impfstoffe durch die zuständige Behörde. Ich verweise hierzu auch auf mein Rechtsgutachten, damals auch in Zusammenarbeit mit der sehr geschätzten Kollegin Dr. Brigitte Röhrig, Arzneimittel- und Pharmarechtsexpertin, bereits im Dezember 2021 gefertigt, über die Strafbarkeit nach dem Arzneimittelgesetz durch die Herstellung, Verbreitung und Anwendung des Impfstoffs Comirnaty von Pfizer BioNTech. Sie finden es auf meiner Homepage unter www.beatebahner.de. Dieses Gutachten zeigt, aus welchen vielfältigen Gründen der Impfstoff von Pfizer in gravierendem Maße bedenklich ist und zwar am Beispiel der von Prof. Ulrike Kämmerer gerade genannten beiden Nano-Lipide, diesen sog. maßgeblichen Trägermedien. Diese beiden Nanolipide waren zuvor nie zur Anwendung am Menschen zugelassen. Jetzt wurden sie doch ca. 180 Millionen Mal in meist gesunde Menschen in Deutschland verspritzt. 

Darüber hinaus wurden die Hersteller von dem zwingend notwendigen Zertifikat befreit, welches bestätigen muss, dass die Arzneimittel oder Wirkstoffe entsprechend der sog. anerkannten Grundregeln, also gute Herstellungspraxis, anerkannten Grundregeln für die Herstellung und Sicherung ihrer Qualität der Europäischen Union oder nach Standards, die diesen gleichwertig sind, hergestellt werden. Das Fass zum Überlaufen bringt jedoch die Enthaftung der Hersteller für Schäden, die auf Grund der Befreiung von fast allen Sicherheitsvorschriften bei geimpften Menschen eintreten können. Ein Gesundheitsminister, der still und leise eine solche – meines Erachtens übrigens verfassungswidrige und damit nichtige Verordnung erlässt – und damit 83 Millionen Bundesbürger einem unabsehbaren Sicherheitsrisiko aussetzt sowie 300.000 Ärzte hierüber nicht informiert, handelt in hohem Maße kriminell, denn er ist schon gar nicht befugt, Schutzgesetze, die vom Parlament erlassen werden, eigenmächtig durch eine rangniedrigere Verordnung zu ändern und damit den Schutz von Millionen Patienten einfach mal salopp aufzuheben. 

Kriminell handeln auch die Hersteller Pfizer und moderna, die bei ihren Studien in vielfältiger Hinsicht getäuscht und Daten vertuscht haben. So wurden beispielsweise zwei Drittel der Studienteilnehmer der Kinderstudie überhaupt nicht ausgewertet, was Schlimmes vermuten lässt. Darüber hinaus wurden alle Kinder nach kurzer Zeit geimpft, auch die Kinder der sog. Kontroll-Placebo-Gruppe. Es gibt also tatsächlich keinen Vergleich dazu, ob und inwieweit die Impfungen schützen , helfen oder gar schädigen. Auch dies ist beispiellos in der Geschichte der Medizin. Auf Grund dieser Täuschungen und Irreführungen, auf Grund dieser vorsätzlichen Verstöße gegen internationales Arzneimittelrecht, haften die Hersteller nach meiner Überzeugung übrigens künftig sehr wohl für Impfschäden. 

Kriminell handelt insbesondere die europäische Zulassungsbehörde EMA, die trotz dieser offensichtlichen rechtswidrigen Verstöße gegen das gesamte internationale Pharmarecht zunächst eine bedingte und kürzlich sogar eine volle Zulassung für die Impfstoffe erteilt hat und zwar nicht nur für Erwachsene, sondern seit letztem Jahr für Kinder und Jugendliche und jetzt aktuell auch für Babies ab sechs Monaten. Dasselbe gilt für alle verantwortlichen Mitarbeiter – nämlich die verbrecherisch kriminellen Taten – für alle Mitarbeiter des Paul-Ehrlich-Instituts, die den Vertrieb und die Anwendung der COVID-Impfstoffe nicht von Anfang an gestoppt haben. Sie alle riskieren nach deutschem und internationalem Recht eine jahrelange Gefängnisstrafe. Danke!

Ausschnitt aus der Pressekonferenz des Vereins MWGFD e.V. vom 16. November 2022.

Die gesamte Pressekonferenz ist hier zu finden: https://ovaltube.codinglab.ch/w/wnnbRmL2iE5citRSZdv2dB

Weitere Informationen zur Pressekonferenz sowie die Pressemappe zum Download finden sich auf der Homepage des MWGFD e.V

Die Pressemappe zum Download stellen wir hier ebenfalls zur Verfügung. Darin enthalten, weitere Ausführungen und Hinweise des Referenten.

Danke an MWGDF – „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.“