Der Nürnberger Kodex
Am 11. Oktober 2023 teilte Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier via Telegram mit, dass seine Mandantin vom Amtsgericht Bergheim wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, nachdem sie auf den Nürnberger Kodex Bezug genommen hatte.
„Nach Ansicht des Strafrichters am AG Bergheim stellt eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 eine tatbestandliche Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB dar. Die Mandantin wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt.
Dabei war die heutige mündliche Begründung des Gerichts so ungewöhnlich, dass dieses Verfahren mit ziemlicher Sicherheit ein (wenn auch kleines) Stück Rechtsgeschichte darstellt. Denn wohl zum ersten Mal ist eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 im Rahmen des Tatbestandes der Volksverhetzung als strafbar angesehen worden.“
Wir nehmen dies zum Anlass, einmal allgemein auf den Nürnberger Kodex einzugehen, der gerade für uns Deutsche eine unvorstellbare Relevanz hat auf Grund unserer historischen Erfahrung. Genau wegen dieser haben wir im Nachgang zu diesem gigantischen Unrecht ethische Leitplanken eingezogen: Die Grundrechte, die Gewaltenteilung, den Föderalismus und ja, auch den Nürnberger Kodex. Es waren bewusst eingezogene rote Linien, die ein „Nie wieder!“ garantieren sollten. Es mag sein, dass dieser unglaublich bedeutende Text noch immer nicht die Bekanntheit erlangt hat, die ihm gebührt und dass auch unter Juristen eine zu große Unkenntnis darüber herrscht, wozu er niedergeschrieben wurde. Daher wollen wir etwas zur Aufklärung beitragen.
Was ist der Nürnberger Kodex? Dazu Wikipedia:
Der Nürnberger Kodex ist eine ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen. Er gehört seit seiner Formulierung in der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess (1946/1947) zu den medizinethischen Grundsätzen in der Medizinerausbildung, ähnlich wie das Genfer Gelöbnis. Er besagt, dass bei medizinischen Versuchen an Menschen
„die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich (ist). Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Nötigung, Übervorteilung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können“.
Anlass für den Nürnberger Kodex waren die während der Zeit des Nationalsozialismus im Namen der medizinischen Forschung begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere „verbrecherische medizinische Experimente“ und Zwangssterilisationen.
Der Nürnberger Ärzteprozess jährte sich 1997 zum 50. Mal und damit auch die Geburtsstunde des Nürnberger Ärztekodex von 1947. Die Nürnberger Regionalgruppe der IPPNW nahm dies zum Anlass, in der Nachfolge des Kongresses „Medizin und Gewissen“ 1996 mit einer Gedenkveranstaltung an die grundlegenden Prinzipien des Kodex von 1947 zu erinnern und den Nürnberger Kodex von 1997 auf heutige medizinethische Fragen zu beziehen.
Der Nürnberger Kodex von 1947
Vorbemerkung
Am 20. August 1947 wurden im Sitzungssaal 600 des Justizpalastes in Nürnberg die Urteile gegen Nazi-Ärzte gefällt. Bemerkenswert ist, dass die Richter trotz der bekanntgewordenen Ungeheuerlichkeiten ihren Blickwinkel nicht nur auf das Geschehene und den daran Beteiligten richteten, sondern auch erkannten, dass die Problematik von Versuchen am Menschen ein allgemeines ethisches Problem darstellt und a l l e Ärztinnen und Ärzte in der Welt betrifft. Im Vorwort zu seinem Buch ‚ The Nazi Doctors ‚ formulierte es Robert Jay Lifton 1986 (1) so: “ Doctors in general, it would seem, can all too readily take part in the efforts of fanatical, demagogic, or surreptitious groups to control matters of thought and feeling, and of living and dying.“
1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, daß die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muß, ihre Einwilligung zu geben; daß sie in der Lage sein muß, unbeeinflußt durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; daß sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muß, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, daß der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.
2. Der Versuch muß so gestaltet sein, daß fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.
3. Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, daß die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.
4. Der Versuch ist so auszuführen, daß alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.
5. Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, daß es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.
6. Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.
7. Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen.
8. Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.
9. Während des Versuches muß der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.
10. Im Verlauf des Versuchs muß der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muß, daß eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.
Der Nürnberger Kodex ist nicht in die Vergangenheit gerichtet, sondern in die Zukunft. Er ist die niedergeschriebene Warnung aus der Vergangenheit, die künftigen Generationen eine Leitplanke vorgeben soll. Ein „Nie wieder“ und „Wehret den Anfängen“, wie wir es in Deutschland durch meist lediglich wohlfeile Bekundungen zu bestimmten Ereignissen pflegen, hat hier eine Niederschrift zu einer verpflichtenden Handlungsanweisung erfahren. Wenn man also sieht, welche öffentliche Entrüstung ein 40 Jahre altes Flugblatt erfahren hat, das der Bruder eines Politikers verfasst haben soll und wenn man sich ansieht, wie auf den Bruch des Nürnberger Kodex reagiert wird, erkennt man, mit welcher Doppelmoral hier gearbeitet wird. Es ist kein Wunder, dass es zu völlig verschobenen Maßstäben in den Köpfen der Menschen führt, wenn Politiker unterstützt von Journalisten und Faktencheckern ständig nur abwiegeln und den Bezug auf den Nürnberger Kodex skandalisieren, anstatt jede leichte Tendenz in Richtung zu dessen Bruch hin scharf zu verurteilen im Sinne eines „Wehret den Anfängen“.
Wie sehr der Nürnberger Kodex auf die jeweils handelnde gegenwärtige Generation sowie in die Zukunft gerichtet ist, erkennt man auch daran, dass Fachleute ihn zum 50-jährigen Jubiläum 1997 einer Aktualisierung unterzogen haben, die medizinische Entwicklungen wie etwas Gentherapien und Fortpflanzungsmedizin mit einbezog.
Der Text des Nürnberger Kodex ist so eindeutig, dass sich die Frage der Anwendung wohl nur in einem Punkt stellt: Handelte es sich bei der Corona-„Impfung“ um einen Versuch? Sollte jemand einen anderen Punkt finden, warum der Nürnberger Kodex hier nicht einschlägig sein sollte, bitten wir gerne um einen Hinweis. Der Wortlaut ist jedoch eindeutig und soll generell Menschenversuche ausschließen, bei denen die Probanden nicht vollumfänglich aufgeklärt selber zustimmen und auch für den Fall eines Problems ausreichend versichert sind. Wer hätte denn bei dem Wissensstand und dem gewaltigen Druck eine aufgeklärte und freiwillige Entscheidung treffen können? Ein Annäherungsversuch:
Ist die sog. „Impfung“ gegen Corona ein Experiment, ein Versuch?
Eigentlich könnte man das kurz machen, denn das wurde ja immer wieder bestätigt. Man muss nur zurückgehen in die Zeit, als das noch nicht mit der Lüge des am Besten getesteten Medikaments in der Geschichte der Menschheit bestritten, sondern ganz offen ausgesprochen wurde. Sei es von wissenschaftlicher Seite wie von Prof. Alexander Kekulé in der 186. Ausgabe des Corona-Kompass von 28. Mai 2021:
„Das ist ein Weltexperiment, ein historisches Experiment seit Entstehung des Homo sapiens. Das gab es noch nie, dass man erstens eine Pandemie mit einer Impfung beendet hat und zweitens einen neuen Impfstoff, der auf neuen Wirkprinzip beruht, quasi global in allen Altersgruppen anwendet.“
Auch eine wissenschaftliche Autorengruppe um Prof. Dr. Matthias Schrappe erkannte bereits früh den experimentellen Charakter an:
„Da es sich bei den Impfstoffen um Neuentwicklungen handelt, ist die Aufklärungssituation vergleichbar mit der eines Arzneimittelversuchs.„
Berühmt berüchtigt wurde auch die Aussage des jetzigen Bundeskanzlers Olaf Scholz, der im Wahlkampf 2021 50 Millionen Deutsche, die sich bereits spritzen ließen, als Versuchskaninchen bezeichnete:
Wie treffend dieser später stets relativierte Ausdruck war, zeigt sich am Umgang unserer Fachbehörden mit dem neuartigen „Impfstoff“. So äußerte sich Lothar Wieler, damaliger Präsident des Robert-Koch-Instituts noch im Oktober 2020 wie folgt:
„Wir gehen alle davon aus, dass im nächsten Jahr Impfstoffe zugelassen werden. Wir wissen nicht genau, wie die wirken, wie gut die wirken, was die bewirken aber ich bin sehr optimistisch, dass es Impfstoffe gibt.“
Wohlgemerkt, diese Aussagen traf Lothar Wieler ungefähr 2 Monate (!) vor dem Start der Massenimpfungen mit einer neuartigen Technologie. Bei einem regulär zugelassenen Medikament hätte man so kurz vor dessen Einsatz sehr wohl gewusst, wie es wirkt und was es bewirkt. Es wird aber ja noch schlimmer. Der weitere Umgang mit dem sog. Impfstoff zeigte sich exemplarisch am Beispiel Astra Zeneca. Nachdem dieser „Impfstoff“ zunächst ebenso hoch gelobt wurde, wie dies bis heute noch bei den mRNA-Produkten der Fall ist, musste es kurz darauf revidiert werden.
Auch bei dem mRNA-basierten „Impfstoff“ (eigentlich modRNA, s.u. verlinktes PDF) von BioNTech gab es massive Sicherheitssignale. Aber man wollte wohl das deutsche Produkt nicht gefährden. Weder interessierte die Auswertung der Krankenkassendaten mit einer Schätzung von 2,5-3 Millionen Menschen, die sich nach der „nebenwirkungsfreien“ „Impfung“ in ärztliche Behandlung begaben. Im Gegenteil wurde der damalige Vorsitzende der BKK Pro Vita, Andreas Schöfbeck, entlassen, eine Stunde bevor er seine Ergebnisse dem Chef des Paul-Ehrlich-Instituts, Klaus Cichutek vorstellen konnte. Noch interessiert bis heute eine gravierende Übersterblichkeit von rund 100.000 Menschen, die nicht im Pandemiejahr 2020 auftrat, sondern seit dem Beginn der Impfkampagne. Im Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages haben die Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP zusammen mit CDU/CSU und Linken erst kürzlich gegen die Aufarbeitung der Übersterblichkeit in den Jahren 2021 bis 2023 gestimmt. Sie lehnten geschlossen eine öffentliche Anhörung zu dem Thema Übersterblichkeit (Antrag AfD-Bundestagsfraktion, Drucksache 20/7463) ab. Das ist der Umgang mit der sog. Impfung: Man weiß erst wenig bis nichts, will aber auch im Verlauf nichts wissen und blockiert oder ignoriert jeden Versuch der Aufklärung, wie im Folgenden noch weiter nachgewiesen wird. Zunächst jedoch noch der Abschluss mit Zeugen des Experiments aus verschiedenen Bereichen. Pharmakonzerne dürfe dabei nicht fehlen.
Auch die Pharmaindustrie war glücklich, Gentherapien zur Akzeptanz gebracht zu haben, was ohne die Angstkampagne nicht gelungen wäre. Dazu Bayer-Pharma-Chef Stefan Oelrich bei der Eröffnung des World-Health-Summit 2021:
Die Täuschung fängt schon damit an, dass man die Menschen glauben machte, es handle sich um eine klassische Impfung. Das ist jedoch nur halbwegs plausibel, weil man die Definition 2009 geändert hat, weshalb sich „Faktenchecker“ und Propagandisten damit leicht tun, den Begriff „Gentherapie“ unter den es bis dahin fiel und der Reaktanz ausgelöst hätte, als Schwurbelei zu bezeichnen und Aufklärung zu verunmöglichen. Das Verfahren hat jedoch mit einer klassischen Impfung nichts zu tun. Fachlich ist es eine Transfektion:
„Als Transfektion wird in der Zellbiologie das Einbringen von Fremd-DNA oder RNA in tierische und teilweise auch andere eukaryotische Zellen bezeichnet.“
Wenn nun eine derartige Technologie am Menschen zum Einsatz kommen soll, könnte man erwarten, dass größtmögliche Sorgfalt und Sicherheit im Zulassungsverfahren gewährleistet ist. Immerhin hat man hunderte Millionen Steuergeld an Konzerne vergeben, um die Entwicklung zu garantieren. Es kam aber, wie wir nun wissen, leider anders. Nicht nur wurden Studienphasen ineinander geschoben (teleskopiert), was die gleiche Sicherheit gewährleisten soll, so wurde immer wieder versichert. Kritiker, die anmerkten, dass es Zeit bräuchte, um auch mittel- und langfristige Folgen erkennen zu können, wurden brüsk abgebügelt. Es kam jedoch noch schlimmer.
Für die Zulassungsstudie von Pfizer/BioNTech wurde ein komplett anderes Herstellungs-Verfahren verwendet, als es im vermarkteten „Impfstoff“ zum Einsatz kommt. Das ist auch der Grund, warum nun in den „Impfstoffen“ eine massive Verunreinigung mit DNA-Fragmenten gefunden wurde. Jürgen O. Kirchner schreibt dazu unter dem Pseudonym David O. Fischer in seinem Buch „Die mRNA-Maschine“ auf den Seiten 97ff.:
„Zur Kosteneinsparung wurde die Herstellmethode für das vermarktete Produkt jedoch fundamental vereinfacht. Daher ist Comirnaty in der vermarkteten Variante erheblich mit DNA verunreinigt…
Aufgrund dieser unterschiedlichen Zusammensetzung handelt es sich bei dem vermarkteten Produkt also um ein anderes als das, welches für die klinischen Studien eingesetzt wurde…
Mit welchen Risiken die Geimpften deshalb rechnen müssen, wird sich mangels entsprechender Sicherheitsstudien erst nach und nach zeigen.“
Unter diesem Downloadlink sind auf der Homepage des Autors Informationen abrufbar, die dem Petitionsausschuss des Bundestages am 18. September 2023 vorgelegt wurden und in denen sich am Ende zur Verdeutlichung der beiden unterschiedlichen Verfahren die folgende Grafik findet. Im Buch werden die unterschiedlichen Verfahren genauer erläutert:
Wenn Milliarden Menschen mit etwas gespritzt werden, das keine Zulassungsbehörde jemals zu Gesicht bekam und bekommen wollte, wie soll man da von etwas anderem sprechen, als von einem Weltexperiment? Es ist eine Livestudie am lebenden Objekt. Milliardenfach.
Nun könnte man einwenden, dass das aber ja niemand wissen konnte. Das mit der DNA sei doch jetzt erst herausgekommen. Wenn man so argumentiert, hat man jedoch das gesamte Argumentationsmuster der sog. Faktenchecker schon fest verinnerlicht. Die Frage sollte vielmehr sein: Warum hat das bis heute niemand mitbekommen in all den Behörden, die wir für unsere Sicherheit mit unserem Steuergeld bezahlen? Warum musste bis jetzt jeder einzelne Skandal, der für sich alleine schon zum Stopp des Experiments ausreichend wäre, von Privatleuten aufgedeckt werden, weil sie ein Interesse an der Wahrheit haben und mit unglaublichem Einsatz von privatem Geld und Freizeit die Arbeit machen, die unsere politischen Vertreter und Behörden verweigern? Das sind die Fragen, die gestellt werden müssten und die leider unbeantwortet bleiben. Ob es sich um ein Experiment handelt, ist hingegen keine Frage. Das wäre es auch ohne den geschilderten Sachverhalt keine Frage.
Dieses insgesamt hörenswerte Interview zu den Fragen von fünf Chemieprofessoren an das Paul-Ehrlich-Institut bezieht sich auf einen weiteren Sachverhalt, der zum Stopp des Experiments hätte führen müssen.
So bestätigte kurz vor diesem Skandal eine dänische Studie, die sich der Wirkung der Chargen gewidmet hat, was bereits seit 2021 aus Datenbanken gefiltert worden war und zur Einrichtung einer Homepage geführt hat, auf der man nachvollziehen konnte, ob man eine Charge mit einer hohen Nebenwirkungsrate und überdurchschnittlich vielen Todesfolgen im zeitlichen Zusammenhang nach der Spritze erwischt hatte oder eine, die man als Placebo bezeichnen könnte, solange man mögliche Langzeiteffekte und das Alter der damit gespritzten Gruppe außer Betracht lässt.
Seit unserer Strafanzeige im September 2021 fragen wir: Wie soll es überhaupt irgendein wirksames Aufklärungsgespräch gegeben haben? Spätestens seit dieser Studie ist klar: Es kann keines gegeben haben, wenn nicht einmal der Arzt weiß, was er da gerade spritzt. Es war immer schon ein Experiment und niemand konnte eine informierte Einwilligung treffen. Ärzte konnten gar nicht aufklären, weil es keinen Beipackzettel mit der Produktinformation gab. Ohne diesen Beipackzettel konnten die Injektionslösungen nicht als reguläres Medizinprodukt in Umlauf gebracht werden. Es war ein Experiment.
Und bereits zum damaligen Zeitpunkt war das klar. Man wusste zu dieser Zeit bereits, dass die Impfung weder eine Ansteckung verhinderte noch eine Weitergabe des Virus. Die 2G-Regeln, mit denen ganz unumwunden zugegeben wurde, dass sie den Ungeimpften einen „Anreiz“ bieten sollten, sich impfen zu lassen, waren ein handfester Skandal, zumal dieser „Anreiz“ darin bestand, andernfalls neben dem Ausschluss vom öffentlichen Leben vielleicht die gesamte Existenz zu verlieren. Es war Ansinnen der Politik, die Ungeimpften aus dem öffentlichen Leben auszuschließen und – entgegen der STIKO-Empfehlung – sogar die Kinder und Jugendliche. Karl Lauterbach agierte sogar entgegen dem Expertenrat mit Furchtappellen und der Lüge der nebenwirkungsfreien Impfung.
Bereits damals wusste man auch, dass sich der Impfstoff im gesamten Körper verteilte. Niemand konnte sagen, wie lange und wo die Spikeproteine im Körper gebildet würden, die für die erheblichen Nebenwirkungen und vielleicht auch für die massive Übersterblichkeit seit Beginn der Impfkampagne als Hauptverantwortliche ausgemacht wurden.
Wenn man dies hingegen nicht weiß, darf man sich nicht in Talkshows setzen, wie die Vorsitzende des Ethikrats Alena Buyx und von einem eleganten Verfahren sprechen, bei dem nach kurzer Zeit nichts mehr nachweisbar sei.
Man darf sich auch nicht in die gleiche reichweitenstarke Talkshow setzen wie Melanie Brinkmann und davon delirieren, dass es völlig unmöglich sei, dass der Impfstoff über die Muttermilch auf das Baby übertragen würde.
Dies alles wurde widerlegt. Der Impfstoff kann über die Muttermilch übertragen werden und die toxischen Spike-Proteine zirkulieren noch Wochen und Monate nach der Spritze im Körper und richten dort massiven Schaden an.
Wissenschaft wäre es gewesen, zu sagen: Wir wissen nicht, wie viele Spike-Proteine wo und über welchen Zeitraum gebildet werden und wie lange. Wir wissen auch nicht, ob sie über die Muttermilch übertragen werden können. Die Studie zu Schwangeren ist noch immer nicht abgeschlossen (Corodok von heute!). Das müssen wir erst noch untersuchen, weil es in der Zulassungsphase nicht gemacht wurde. Wir wissen eigentlich noch ziemlich wenig. Es ist ja auch eine sehr neue Technologie, die erstmalig in einem Großversuch am Menschen Anwendung findet. Ein richtiges Aufklärungsgespräch hätte all dieses Unwissen und alles Bedenkliche, was man im laufenden Versuch erkannte, beinhalten müssen. Es hätte in etwa so aussehen müssen, wie es in diesem Artikel fiktiv von Bastian Barucker geführt wurde.
Alles andere ist gefährliche Antiaufklärung, die zu dem Unwissen führt, wie wir es heute noch in der Bevölkerung vorfinden, wo auf Grund der übermächtigen Propaganda die „Impfstoffe“ immer noch als sicher gelten, trotz der gigantischen Sicherheitssignale seit über 2 Jahren.
Die Impfstoffe wurden auf verschiedene Problematiken nicht getestet, unter anderem nicht darauf, ob sie krebserregend sind. Der Verdacht steht erneut und ganz massiv seit der DNA-Verunreinigung wieder im Raum, stand es aber schon immer auch in Bezug auf Lipid-Nanopartikel und die ausgelösten Entzündungsreaktionen.
Wenn man all das und viel, viel mehr nicht weiß und es erst in den kommenden Jahren erfahren wird, wie könnte man dann anders über diese Massenimpfung urteilen, als sie als Weltexperiment zu qualifizieren? Als den größten medizinischen Feldversuch in der Geschichte der Menschheit? Als den größten Medizinskandal in der Geschichte der Menschheit? Als den Bruch des Nürnberger Kodex?
Es wird immer wieder bestritten und der Zusammenhang mit historischen Begebenheiten wird skandalisiert, obwohl dieser meist gar nicht hergestellt wird. Das spielt sich oftmals nur in den Köpfen derer ab, die keine Kritik zulassen wollen. So lässt sich Dr. med. Matthias Blöchle, Vizepräsident der Ärztekammer Berlin auf der Homepage der Bundesärztekammer wie folgt zitieren:
„Es zeugt von vollkommener Unkenntnis der historischen Tatsachen und wird einer sachlichen Auseinandersetzung nicht gerecht.“
Es gibt noch eine andere, wahrscheinlichere Möglichkeit, die Dr. Blöchle hier ausblendet. Es könnte nicht die Unkenntnis der historischen Tatsachen sein, die Kritiker mit gutem Geschichtsverständnis und intaktem moralischem Kompass bewegt, sondern die Kenntnis der aktuellen Tatsachen zum sog. Impfstoff, die Herrn Dr. Blöchle aus welchen Gründen auch immer wohl verborgen blieben. Vielleicht glaubt auch er noch an die nebenwirkungsfreie Impfung.
Fassen wir zusammen: Es ist nicht strafbar, Menschen in eine höchst bedenkliche, experimentelle genetische Transfektion zu lügen, zu täuschen, zu nudgen und zu nötigen. Alle unsere 115 Strafanzeigen bei allen Staatsanwaltschaften in Deutschland wurden eingestellt. Strafbar soll es hingegen – gerade für Deutsche mit ihrer besonderen historischen Verantwortung – sein, dies zu kritisieren.
§ 130 Absatz 3 StGB lautet wie folgt:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.„
Wir kennen das Urteil noch nicht. An eine Strafbarkeit kann man allenfalls in dieser Konstellation denken, wenn jemand dies tatsächlich in einen verharmlosenden Kontext gesetzt haben sollte. Nach allem, was in der Coronakrise und bis heute jedoch los ist, kann man auch annehmen, dass hier ein Kontext konstruiert wurde, den es gar nicht gab. Denn der bloße Bezug auf den Nürnberger Kodex ist sicher keine Billigung, Leugnung oder Verharmlosung der größten vorstellbaren Verbrechen. Im Gegenteil wäre es eine Verharmlosung, den Nürnberger Kodex für unbedeutend zu erklären. Das wäre wirklich die Bestätigung der Abschaffung aller roten Linien durch die Judikative, die die Exekutive in Gestalt von Olaf Scholz im Dezember 2021 erklärte. Es wäre kein kleines Stück Rechtsgeschichte, wie RA Dirk Sattelmaier anmerkte. Es wäre ein Dammbruch. Auch im Hinblick auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit.
Was man allerdings im historischen Kontext zugestehen muss: Die Menschenversuche der Nazi-Ärzte waren verabscheuungswürdige Taten, die den Tod mindestens in Kauf nahmen. Diesen Vorsatz wird man in der Coronakrise Ärzten nicht unterstellen können. Die Meisten dürften ehrlich an die massive Propaganda geglaubt haben und wollten wohl helfen. Es gibt aber Menschen, die wussten, was sie taten. Sie wussten, wie die sog. Impfstoffe hergestellt wurden und was sie anzurichten im Stande sind. Und sie trugen dazu bei, den Druck zu erhöhen und Unwahrheiten zu verbreiten. Auf sie muss sich der Blick richten.
Kevin McKernan schreibt jüngst auf Substack:
„Now to get to the plasmid map Pfizer gave to the Regulators you would have to surgically delete the SV40 components….Now to get to the plasmid map Pfizer gave to the Regulators you would have to surgically delete the SV40 components…So someone had to actively delete this region before handing this to regulators. This is no accident. Someone spent time to manually delete something. This is intention to deceive. This is legally different than “Ooops, we forgot that”.“
Übersetzt: „Um nun an die Plasmidkarte zu gelangen, die Pfizer den Zulassungsbehörden gegeben hat, müsste man die SV40-Komponenten chirurgisch löschen….Also musste jemand diese Region aktiv löschen, bevor er sie den Zulassungsbehörden übergab. Das ist kein Unfall. Jemand hat Zeit damit verbracht, etwas manuell zu löschen – das ist Täuschungsabsicht. Das ist rechtlich etwas anderes als „Ups, das haben wir vergessen“.“
Weitere Übersetzung: Pfizer (und damit BioNTech) haben aktiv manipuliert um die Zulassungsbehörden über die Gefährlichkeit der verwendeten Plasmide und der Kontamination zu täuschen! Damit wurde in Milliarden von Menschen etwas getestet, was die Hersteller absichtlich verschleierten.
Wir sind mittendrin im größten Medizinskandal der Geschichte. Wir hoffen, etwas deutlicher gemacht zu haben, womit wir es aus unserer Sicht zu tun haben.
(Autor: Jürgen Müller, Vorstand)
Titelbild: https://www.75jahre-nürnberger-kodex.de/
Transparenzhinweise: Nach der Veröffentlichung wurden neben der Ausbesserung von Rechtschreibfehlern noch ein paar Links nachgetragen, die in der ersten Version versehentlich gefehlt haben: Zum Text des Nürnberger Kodex von 1947 (im Text verlinkt) und nachfolgend zur Erkläuterung des Unterschieds zwischen mRNA und modRNA als pdf, da der Artikel selbst auf Englisch erschien: