Für die Versammlung am 20.2.22 auf der Theresienwiese in München hat die LH München erneut eine FFP2-Maskenpflicht angeordnet. Mit einem Eilantrag zum VG münchen haben wir über unseren Rechtsanwalt Dr. Josef Hingerl versucht, die Maskenpflicht wegzubekommen. Dies ist leider erneut gescheitert. Aus unserer Sicht ein Ärgernis, das wir der Versammlungsbehörde auch deutlich mitgeteilt hatten ‚(link zum Blogbeitrag). Denn wenn nicht dort diese unwissenschaftliche und undemokratische Auflage verhängt würde, müssten sich auch nicht Gerichte in Eilverfahren damit beschäftigen, wo sie keine ordentliche Verhältnismäßigkeitsprüfung vornehmen. Weil das nicht geht. In einem Eilverfahren. in dem man seit 2 Jahren die selben Sachverhalte zu beurteilen hat. Obwohl es Entscheidungen gibt, die dies in einem anderen Rechtsweg bereits taten und zum Ergebnis kamen, dass eine Maskenpflicht im Freien Hokuspokus ist. Oder vielleicht nützlich, wenn man Menschen von der Teilnahme an der Versammlung abhalten will.
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