Impfung

Sind Blutspenden nach der sog. Corona-Impfung noch sicher?

Wir dokumentieren hier einen Vorgang, der relativ harmlos begann, sich jedoch so entwickelte, dass einem nur der Mund offen bleibt. Ein weiteres Mal. Denn wie hierzulande mit möglichen gravierenden Problemen umgegangen wird, verstört einen doch immer wieder massiv, auch wenn man aus den letzten Jahren einiges gewohnt ist.

Durch unsere Arbeit der letzten Jahre, die insbesondere der sog. Corona-Impfung von Kindern und jungen Menschen gewidmet war, sehen wir die massiven Sicherheitssignale und sind entsprechend sensibilisiert. Die Zunahme von Herzinfarkten und medizinischen Notfällen hat unseren Vorstand Jürgen Müller den Vorsatz fassen lassen, vorbereitet zu sein, wenn sich ein Notfall im eigenen Umfeld ereignen sollte und zu helfen. Der Vorsatz für das neue Jahr war, die vergangenen Erste-Hilfe-Kurse wieder aufzufrischen und aktuell zu halten sowie Blut zu spenden. Um Letzteres soll es in diesem Artikel gehen. 

Es stellte sich grundsätzlich die Frage, ob es angesichts der Knappheit an Blutspenden nicht gelingen müsse, vor allem Ungeimpfte zur Blutspende zu animieren. Diese waren von den Blutspendediensten durch diskriminierende Coronamaßnahmen vergrault worden, so die Bestätigungen aus dem ungeimpften Umfeld. Gerade an deren Blut müsste jedoch ein Interesse bestehen, da es frei von Risiken nach der sog. Impfung ist. Könnte man meinen. Denn spätestens seit klar ist, dass der sog. Impfstoff doch weitergegeben werden kann, wie dies anhand einer Studie zu Muttermilch belegt wurde, müsste sich doch die Frage stellen, ob Blutspenden sicher sind. 

Eine Recherche auf der Internetseite des Bayerischen Roten Kreuzes ergab, dass es für Blutspenden erhebliche Einschränkungen gibt. Diese sind in einem umfassenden Frage- und Antwortkatalog auf der Internetseite hinterlegt.

Wer kann Blut spenden? Welche Wartezeiten bestehen?

Man erfährt dort, dass ein 73-jähriger topfitter Marathonläufer ausgeschlossen ist, der 64-Jährige sogar schon, wenn er als Erstspender helfen will.

Nach Tätowierung, Piercing, Ohrlochstechen oder kosmetischer Behandlung (z.B. permanentes Make-up) oder auch nach einer Akkupunktur ohne Einwegnadel ist eine Wartepause von 4 Monaten einzulegen.

Bei Krankheitssymptomen ist eine Blutspende nicht möglich, um den Infekt nicht an einen Transfusionsempfänger weiterzugeben. Nach einem Infekt mit stärkeren Beschwerden ist eine Wartezeit von 4 Wochen einzuhalten?

Nach intravenösem oder intramuskulärem Drogenkonsum (auch in der Vergangenheit) ist eine Blutspende nicht mehr möglich.

Bei nasalem oder oralem Drogenkonsum und für trockene Alkoholiker gilt eine Wartefrist von 12 Monaten nach Ende des Drogen- bzw. Alkoholkonsums

Bei Cannabis wird unterschieden nach gutem und schlechtem Cannabis. Bei Konsum aus medizinischen Gründen erfolgt eine Einzelfallprüfung. Bei als Drogenkonsum zu wertendem Cannabiskonsum gilt eine Wartefrist von 12 Monaten ab dem letzten Konsum. Bei sporadischem, also nicht monatlichen Konsum reichen 4 Wochen Abstand ab dem letzten Konsum.

Ebenso diversifiziert geht es bei den Impfungen zu:

Nach einer Impfung mit abgetöteten Erregern – Grippe, HPV (Humanes Papillomavirus), Poliomyelitis parenteral (Salk), Tetanus, die FSME-Impfung (Zeckenimpfung), Hepatitis-A-Impfung – beträgt die Wartezeit 1 Tag.

Bei Impfungen mit lebenden / abgeschwächten Viren (z.B.  Mumps, Masern, Röteln) oder Impfungen gegen Hepatitis B ist eine Wartezeit von 4 Wochen einzuhalten.

Bei Impfungen nach bestimmten Ereignissen, wie z.B. nach einer Verletzung, beträgt die Wartezeit 12 Monate.

Für eine Blutspende nach einer sog. SARS-CoV-2-Impfung ist hingegen KEINE WARTEZEIT einzuhalten. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hält dies nicht für erforderlich. Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) empfiehlt vorsorglich 1 Tag zu warten, jedoch lediglich, um Nebenwirkungen abgrenzen zu können.

Wie kann das sein, fragen wir uns? Nach alldem, was sich mittlerweile bewahrheitet hat. Wir wissen, dass der sog. Impfstoff nicht im Muskel rund um die Einstichstelle verbleibt und wir wissen, dass er nicht nach sehr kurzer Zeit abgebaut wird. Vielmehr zirkuliert er in unbestimmter Menge und auf unbestimmte Zeit frei im Körper, ebenso wie gebildete Spikes und dies steht im Verdacht, gravierende Schäden auszulösen. Und wir wissen mittlerweile, dass das alles auch weitergegeben werden kann. Auch das wurde ursprünglich einmal von sog. Experten ins Reich der Mythen verwiesen.

Da geht man doch – noch immer naiv verhaftet im Vorsorgeprinzip und den bis 2020 vorherrschenden Rechtsgrundsätzen – davon aus, dass spätestens seit dieser Erkenntnis die Alarmglocken schrillen müssen. Aber man findet: nichts! Stattdessen hält das Bayerische Rote Kreuz auf seiner Homepage eine Wartezeit für eine Blutspende nach einer sog. Impfung gegen SarsCoV2 für nicht erforderlich. So heißt es dort mit Stand 11. Januar 2023 18:56:37 UTC (bis heute unverändert) zu der entsprechenden Frage:

„Blutspende nach SARS-CoV-2-Impfung: Bei allen derzeit in Deutschland eingesetzten Impfstoffen ist laut Paul-Ehrlich-Institut grundsätzlich keine Rückstellung bis zur nächsten Blutspende erforderlich. Wir empfehlen allerdings rein vorsorglich, einen Tag bis zur Blutspende zu warten, um eventuell auftretende Nebenwirkungen abgrenzen zu können. Blutspende vor SARS-CoV-2-Impfung: Bezüglich einer SARS-CoV-2-Impfung nach der Blutspende gibt es keine Vorschriften oder Empfehlungen hinsichtlich eines einzuhaltenden Mindestabstands. Wer sich nach der Blutspende fit fühlt, könnte im Anschluss einen Impftermin wahrnehmen.“

Am 7.1.23 um 19:18 Uhr fragte Vorstand Jürgen Müller daher bei PEI und BRK auf Twitter nach:

Eine ergänzende  Nachfrage erfolgte kurz darauf am 8.1.23 um 1:23 Uhr auf Grund eines Artikels im Ärzteblatt zu Spikes, die frei im Blut zirkulieren:

Da keine Antwort erfolgte, hakte Jürgen Müller am 9.1.23 um 19:41 Uhr noch einmal nach mit Hinweis auf die „Safe Blood Donation“, auf die er bei der Recherche gestoßen war.

Eine Antwort erhält man auf diese Fragen natürlich nicht. Das dürfte bereits aus dem gesamten Vorgehen in der Coronakrise nicht überraschen. Wir halten die aufgeworfene Frage aber für so wichtig und klärungsbedürftig, dass wir sie hier umfassend dokumentieren. Auch für den Fall, dass sich irgendwann ganz überraschend herausstellen sollte, dass Blutspenden von Gespikten als erhebliche Gefahr für die Gesundheit des Empfängers gesehen werden können und niemand hiervon gewusst haben will. Denn auch von allen anderen Schäden will niemand etwas gewusst haben, auch wenn jahrelang darauf hingewiesen wurde. Zur Verdeutlichung verlinken wir hier den aktuellen Thread des Rechtsanwalts Dr. Axel Koch zu Schulschließungen.

Just zur Zeit der Recherche wurde darüber berichtet, dass Homosexuelle künftig Blut spenden sollen dürfen. Dazu äußerten sich verschiedene Bundestagsabgeordnete auf Twitter, so Michael Roth von der SPD:

Die kognitive Dissonanz und Heuchelei der Politiker angesichts der größten systematischen Ausgrenzung der großen Gruppe der Ungeimpften soll bei diesem und bei den folgenden Äußerungen nicht das Thema sein. Aber es wurde zum Anlass genommen, einmal nachzufragen, was Jürgen Müller am 10.1.23 um 15:34 Uhr tat – ohne eine Antwort zu erhalten.

Da sich auch der gesundheitspolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Andrew Ullmann zu diesem Thema äußerte und sowohl einige FDP-Accounts im Tweet taggte, als auch den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, ergriff Jürgen Müller am 10.1.23 um 13:37 Uhr die Gelegenheit, auch hier einmal nachzuhaken.

Gleiches erfolgte am 10.1.23 um 8:37 Uhr auf einen Tweet des grünen Bundestagsabgeordneten Sven Lehmann:

Und schließlich wurde auch noch ein Tweet der Jusos in der SPD am 10.1.23 um 18:20 Uhr zum Anlass einer Nachfrage genommen: 

Es versteht sich wohl von selbst, dass auf keinen einzigen dieser Tweets eine Reaktion erfolgte, aber man kann festhalten, dass nun führenden Politikern aller drei Ampelparteien die Thematik und die aufgeworfene Fragestellung bekannt war. Selbstredend ist dies nicht ausreichend, denn man will ja eine Antwort haben und falls sich ein Sicherheitssignal ergibt, erwartet man ein entsprechendes Handeln. Doch, noch immer.

Eine Anfrage bei mehreren Fachleuten aus dem Bekanntenkreis zur Aufbereitung des gespendeten Blutes und möglichen Gefahren, brachte kein Ergebnis. Also mussten die Fachstellen ran. Diese wurden am 12. Januar 2023 mit den bis dahin gewonnenen Erkenntnissen versorgt und um Aufklärung gebeten, angefangen mit dem Landesinstitut für Gesundheit Bayern (wir sitzen in Bayern), das auf seiner Homepage seine Zuständigkeit wie folgt beschreibt:

„Das Landesinstitut für Gesundheit (GE) bearbeitet humanmedizinische, pharmazeutische und präventionsbezogene Fragestellungen. Das Institut überwacht und beschreibt Risiken und Chancen für die menschliche Gesundheit aus der Bevölkerungsperspektive und liefert damit die Grundlage für Risikokommunikation und Risikomanagement.“

Wunderbar, das hörte sich doch gleich nach der richtigen Adresse an. Aber damit wollten wir uns nicht begnügen, sondern etwas breiter Auskünfte einholen und die Informationsbekanntgabe an alle wesentlichen Stellen dokumentieren. Daher richteten wir die Anfrage zudem an:

Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister (SPD)

Prof. Dr. Klaus Cichutek, Paul-Ehrlich-Institut

Klaus Holetschek, Bayerischer Gesundheitsminister

MdB Andrew Ullmann (FDP)

MdB Dr. Janosch Dahmen (Die Grünen)

das Bayerische Rote Kreuz

und den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags

Hier unsere Anfrage vom  12. Januar 2023: 


Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Weidner, sehr geehrte Frau Dr. Neubauer-Juric, sehr geehrte Frau Prof. Dr. Herr,

nachdem immer mehr schädliche Nebenwirkungen der sog. Impfung gegen Covid-19 (bzw. siehe unten, SARS-CoV-2) bekannt wurden, die nach den bis 2020 geltenden Standards bereits längst zum Stopp des Medikaments geführt hätten, stellen sich noch weitergehende Fragen, die aus unserer Sicht einer dringenden Klärung bedürfen. So hält das Bayerische Rote Kreuz eine Wartezeit für eine Blutspende nach einer sog. Impfung gegen SarsCoV2 für nicht erforderlich. Auf der Homepage heißt es dort mit Stand 11. Januar 2023 18:56:37 zu der entsprechenden Frage:

„Blutspende nach SARS-CoV-2-Impfung: Bei allen derzeit in Deutschland eingesetzten Impfstoffen ist laut Paul-Ehrlich-Institut grundsätzlich keine Rückstellung bis zur nächsten Blutspende erforderlich. Wir empfehlen allerdings rein vorsorglich, einen Tag bis zur Blutspende zu warten, um eventuell auftretende Nebenwirkungen abgrenzen zu können. Blutspende vor SARS-CoV-2-Impfung: Bezüglich einer SARS-CoV-2-Impfung nach der Blutspende gibt es keine Vorschriften oder Empfehlungen hinsichtlich eines einzuhaltenden Mindestabstands. Wer sich nach der Blutspende fit fühlt, könnte im Anschluss einen Impftermin wahrnehmen.“

http://archive.today/mgVMF

Viele Millionen Menschen in diesem Land haben sich aus guten Gründen gegen die sog. Corona-Impfung entschieden, da sie weder einen Fremdschutz vermittelt, wie sogar von Pfizer offiziell erklärt wurde, noch einen hinreichenden Eigenschutz, wie sich anhand der vielen Infektionen und auch schweren Covid-19-Erkrankungen nach vollständiger Immunisierung gegen SARS-CoV-2 zeigt. Da die sog. Impfung jedoch ein Risikoprofil aufweist, wie wir es zuvor in der Geschichte wohl noch nie gesehen haben dürften und gerade junge Menschen kein nennenswertes Risiko bei der Krankheit haben, dürfte dort die Risikoabwägung fast immer gegen die sog. Impfung ausfallen. 

Verantwortlich für einen großen Teil der Impfschäden und der erheblichen Nebenwirkungen sollen die sog. Spike-Proteine sein, deren Bildung durch die applizierte Geninformation (RNA) im Körper angeregt wird.

Bei einer Infektion, von der der größte Teil und insbesondere jüngere Menschen nichts oder nur wenig mitbekommen, wird das Immunsystem offensichtlich gut mit dem Virus fertig. Die Gefahr, dass Organe betroffen sind, dürfte vergleichsweise gering sein. Eine Wartezeit ist bei Symptomlosigkeit für eine Blutspende nicht erforderlich. 

Die sog. Impfung soll aber den Körper ja gerade anregen, dort Spikes zu bilden, wo sie eben bei funktionierendem Immunsystem nicht hingelangen würden. Sie werden dort in einer Menge und Dauer produziert, die wohl noch niemand so genau bestimmen kann. Es ist jedoch nicht so, wie ursprünglich behauptet, dass der Impfstoff im Muskel bliebe und die Spikeproduktion nach wenigen Tagen ende.

Vielmehr verhält es sich so, dass noch weit, weit nach der sog. Impfung Spikes gebildet werden. Das Ärzteblatt berichtete am 5. Januar 2023 über eine Studie, in der die Spikeproduktion 20 Tage nach der sog. Impfung sogar noch anstieg.

Studie: https://www.ahajournals.org/doi/10.1161/CIRCULATIONAHA.122.061025

Artikel im Ärzteblatt: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/140039/Impfstoff-Myokarditis-Patienten-haben-voruebergehend-ungebundene-Spike-Proteine-im-Blut

Auch der renommierte Virologe A. Kekulé diskutierte die Problematik der lange im Serum im Körper nach Impfung herumvagabundierenden Spike-Proteine in seinem Podcast  #337: „Das Spike Protein als Auslöser von Myokarditis?„ vom 10.01.2023 (https://www.ardaudiothek.de/episode/kekules-corona-kompass-von-mdr-aktuell/kekule-337-das-spike-protein-als-ausloeser-von-myokarditis/mdr-aktuell/12256243/

Aufarbeitung der Ergebnisse durch den Twitteraccount @Jikkyleaks, der von Fachleuten betrieben werden dürfte:

Danach zirkulieren einen Monat nach der sog. Impfung 436 Milliarden Spike-Proteine im Blutkreislauf junger Menschen und schädigen dort in einer unerträglich hohen Anzahl der Fälle das Herz. Noch einmal: Bei einer Infektion wären sie dort im Normalfall nicht hingelangt.

Es ist absolut fraglich, wie lange die Spike-Produktion im Körper anhält, aber es kann durchaus wochenlang der Fall sein. 

Auch die RNA aus der in Deutschland überwiegend verimpften Biontech Substanz BTN1622 (Comirnaty)  wurde nachweislich noch mindestens 28 Tage nach der Impfung im Blut nachgewiesen.

So ist unter der Quelle https://www.ncbi.nlm.nih.gov/nuccore/2099615431, welche die offizielle internationale Genbank darstellt, zu lesen:

AUTHORS   Castruita,J.A.S., Schneider,U.V., Mollerup,S., Leineweber,T.D., Weis,N., Bukh,J., Pedersen,M.S. and Westh,H.

TITLE    SARS-CoV-2 spike mRNA vaccine sequences circulate in blood up to at least 28 days after COVID-19 vaccination

Übersetzung: „Titel: SARS-CoV-2 Spike mRNA Vaccine Sequenzen zirkulieren bis zu mindestens 28 Tage nach der Covid-19 Impfung im Blut“

Und ebenda: 

note=“Pfizer-BioNTech (BTN162b2) SARS-CoV-2 vaccine sequence; detected in patient plasma day 15 after dose 1″

Übersetzung: „Beachte: Pfizer-BioNTech (BTN162b2) SARS-CoV-2 vaccinesequenz; Nachgewiesen im Patientenplasma am Tag 15 nach der ersten Dosis.“

Anmerkung: die Quelle Beschreibt die Sequenz, die in der Datenbank hinterlegt wurde mit den Quellen

Wenn dem aber so ist, dass

  • die Impf-RNA mindestens 15-28 Tage im Plasma/Blut nachgewiesen werden kann und 
  • das davon codierte Spike-Protein nachweislich in hohen Konzentrationen über lange Zeit im Blut zirkuliert, was bedeutet, dass sowohl die Proteine als auch die mRNA als Bauplan im Körper in unbekannter, aber teils erheblicher Menge vorhanden sind,
  • diese Spike-Proteine massive gesundheitliche Auswirkungen insb. auf das Herz haben,
  • diese Spike-Proteine in massiver Anzahl frei im Körper zirkulieren,

dann könnte das aus unserer Sicht zunächst einmal bedeuten, dass sie bei der Blutentnahme in der entsprechenden Blutspende teils in erheblichen Mengen vorhanden und beim Transfusionsempfänger ggf. dieselben Schäden anrichten könnten. Daher unsere Fragen:

  • Halten Sie vor dem Hintergrund dieser aktuellen Erkenntnisse Blutspenden ohne Wartezeit nach einer „Impfung“ gegen SARS-CoV-2 für sicher und angemessen? 
  • Warum wird nicht eine Wartezeit empfohlen, die sicherstellt, dass Transfusionsempfänger, die die sog. Impfung ablehnen, nicht mittelbar Spikes und die Produktion selbiger ermöglichende mRNA über die Bluttransfusion verabreicht bekommen? Wie lange müsste die Wartezeit sein, um dies sicherzustellen?
  • Werden bei der Eingangsuntersuchung Blutspender darauf untersucht, ob sich in ihrem Blut Spike-Proteine oder die entsprechende mRNA für deren Produktion befindet bzw. warum erfolgt keine derartige Untersuchung wie es bspw. bei Hepathitis und HIV der Fall sein soll?
  • Wird bei der Untersuchung und Aufbereitung der Blutspenden kontrolliert und sichergestellt, dass das Blut bzw. seine aufbereiteten Bestandteile keine schädlichen Spike-Proteine, Lipidnanopartikel oder gar mRNA zur Bildung von Spikes im Transfusionsempfänger enthält?
  • Gibt es Bestrebungen zum Aufbau einer sicheren Blutbank, wie es für den Fall, dass die obigen Fragen nicht vollumfänglich geklärt werden können, das Vorsorgeprinzip geböte?
  • Gibt es Pläne für eine Kampagne, ungeimpfte Blutspender zur Blutspende zu motivieren, um möglichst viel unbelastetes Blut in den Blutbanken zur Verfügung zu haben? Nach unseren Erfahrungen sind nach der massiven Diskriminierung durch 2G seitens des Bayerischen Roten Kreuzes viele Menschen aktuell nicht mehr zu einer Blutspende bereit, wobei ausgerechnet diese Gruppe über Blut verfügt, das nicht den oben geschilderten Unsicherheiten unterworfen ist.

Für die Beantwortung unserer Fragen, die wir nebst den Antworten und Reaktionen hierauf zur Veröffentlichung vorsehen, erlauben wir uns, eine Frist bis zum 19. Januar 2023 zu setzen. 

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Müller

Vorstand


Soweit die Anfrage. Nachfolgend dokumentieren wir die Antworten, soweit wir welche erhalten haben. Den Auftakt machte gleicht am 13. Januar 2023 um 12:17 Uhr Karl Lauterbachs Bundesgesundheitsministerium selbst:

vielen Dank für Ihre an Herrn Bundesminister Prof. Dr. Karl Lauterbach gerichtete E-Mail vom 12. Januar 2023, in der Sie sich im Wesentlichen nach der Sicherheit von Blutspenden nach COVID-19-Impfungen erkundigen.

Dem Bundesministerium für Gesundheit liegen keine Kenntnisse darüber vor, ob noch Spuren von mRNA in Blutkonserven enthalten sein können, die von geimpften Spendern gewonnen worden sind. Dies erscheint anhand der kurzen Verfallszeiten der mRNA unwahrscheinlich. Es gibt auch keine Anzeichen, dass die Qualität des Spenderblutes in irgendeiner Weise auf Grund einer vorangegangen Impfung beeinträchtigt sein könnte. Für nähere Auskünfte hierzu empfehlen wir Ihnen, sich an das fachlich zuständige Paul-Ehrlich-Institut, Paul-Ehrlich-Str. 51 – 59, 63225 Langen, Internet: www.pei.de, E-Mail: anfragen@pei.de, zu wenden.

Diese Antwort bedeutet nicht nur „Wir wissen von nix und sehen auch keine Veranlassung, etwas wissen zu wollen.“ Sie bedeutet vor allem, dass Karl Lauterbach und sein Gesundheitsministerium nicht einmal die Quellen angesehen haben und weiterhin behaupten, was längst widerlegt ist. Handelte es sich um eine natürliche mRNA, wäre diese instabil. Es ist aber ja genau die Entwicklung für die sog. Impfstoffe, die zu dieser vollkommen „unterschätzten“ Beständigkeit führt. Dafür waren Quellen angegeben. Sicherheitssignale werden von Karl Lauterbach einfach ignoriert. Von seinem Ministerium werden auf konkrete Anfragen wahrheitswidrige Informationen verschickt!

Hier kann der Artikel eigentlich enden. Denn das ist ein handfester Skandal! Wir werden die weiteren Antworten unten fortlaufend dokumentieren. Auch wenn künftig noch weitere Antworten eingehen, werden wir den Artikel aktualisieren. Viel wichtiger erscheint uns aber an dieser Stelle ein Aufruf an alle, die unsere Sorgen teilen. Denn JEDER kann eine Blutkonserve benötigen. Auch „Geimpfte“ sollten ein Interesse daran haben, eine saubere Blutkonserve zu erhalten. Denn nachdem, was wir wissen, können selbst mehrfach Gespikte Glück gehabt haben, da die Impfstoffzusammensetzung nicht homogen ist. Wir bitte daher ALLE, sich bei der weiteren Aufklärung zu beteiligen.

Unser Auskunftsersuchen bzw. dieser Artikel darf gerne von jedem an in seinem Bundesland zuständige Stellen oder Interessierte, Politiker und Medien weitergeleitet werden. Wir halten eine Sachverhaltsaufklärung auf Grund der offenen Fragen, der bisherigen Vertuschungen und der mittlerweile aufgetretenen massiven Sicherheitssignale für zwingend erforderlich.

(Wenn jemand unsere Arbeit unterstützen mag, freuen wir uns. Dann gerne hier entlang.)


Ab hier nun die weitere Dokumentation

Antwort des Blutspendedienstes des Bayerischen Roten Kreuzes vom 17. Januar 2023, 7:16 Uhr:

Sehr geehrter Herr Müller,

anbei finden Sie unsere Antworten auf Ihre Fragen.

  • Halten Sie vor dem Hintergrund dieser aktuellen Erkenntnisse Blutspenden ohne Wartezeit nach einer „Impfung“ gegen SARS-CoV-2 für sicher und angemessen?

Ja! Für Arzneimittelsicherheit ist das PEI (Paul-Ehrlich-Institut) zuständig, wir richten uns nach deren Vorgaben.

  • Warum wird nicht eine Wartezeit empfohlen, die sicherstellt, dass Transfusionsempfänger, die die sog. Impfung ablehnen, nicht mittelbar Spikes und die Produktion selbiger ermöglichende mRNA über die Bluttransfusion verabreicht bekommen? Wie lange müsste die Wartezeit sein, um dies sicherzustellen?

Für Arzneimittelsicherheit ist das PEI zuständig, wir richten uns nach deren Vorgaben.

  • Werden bei der Eingangsuntersuchung Blutspender darauf untersucht, ob sich in ihrem Blut Spike-Proteine oder die entsprechende mRNA für deren Produktion befindet bzw. warum erfolgt keine derartige Untersuchung wie es bspw. bei Hepathitis und HIV der Fall sein soll?

Nein eine Untersuchung auf Spikeproteine finde nicht statt, da es sich nicht um infektiöse Agentien handelt. Für Arzneimittelsicherheit ist das PEI zuständig, wir richten uns nach deren Vorgaben.

  • Wird bei der Untersuchung und Aufbereitung der Blutspenden kontrolliert und sichergestellt, dass das Blut bzw. seine aufbereiteten Bestandteile keine schädlichen Spike-Proteine, Lipidnanopartikel oder gar mRNA zur Bildung von Spikes im Transfusionsempfänger enthält?

Nein eine Untersuchung auf Spikeproteine finde nicht statt, da es sich nicht um infektiöse Agentien handelt. Für Arzneimittelsicherheit ist das PEI zuständig, wir richten uns nach deren Vorgaben.

  • Gibt es Bestrebungen zum Aufbau einer sicheren Blutbank, wie es für den Fall, dass die obigen Fragen nicht vollumfänglich geklärt werden können, das Vorsorgeprinzip geböte?

Unsere Produkte sind gemäß nationalen und EU-Vorgaben sicher und zugelassen. Für Arzneimittelsicherheit ist das PEI zuständig, wir richten uns nach deren Vorgaben.

  • Gibt es Pläne für eine Kampagne, ungeimpfte Blutspender zur Blutspende zu motivieren, um möglichst viel unbelastetes Blut in den BLutbanken zur Verfügung zu haben? Nach unseren Erfahrungen sind nach der massiven Diskriminierung durch 2G seitens des Bayerischen Roten Kreuzes viele Menschen aktuell nicht mehr zu einer Blutspende bereit, wobei ausgerechnet diese Gruppe über Blut verfügt, das nicht den oben geschilderten Unsicherheiten unterworfen ist.

Eine Selektion von Blutspenden nach Corona-Impfstatus findet nicht statt, da wir kein Einfluss auf Arzneimittelsicherheit erkennen können. Eine 2G-Regelung hat es bei Blutspendeterminen des BRK nie gegeben. Die 3G-Regelung wurde am 27.04.2022 aufgehoben.

Die Antwort spricht für sich. Auch hier will man einheitlich nichts wissen und sich notfalls darauf berufen, von nichts gewusst zu haben und auf das PEI verweisen. Doch so einfach ist das aus unserer Sicht auch juristisch nicht. Denn allein die Antwort „es handle sich nicht um infektiöse Agenzien“ könnte angesichts der mittlerweile bekannten Toxizität der Spike-Proteine ggf. noch rechtliche Relevanz erlangen. Abgesehen davon zeigt die Antwort auf die letzte Frage, dass die gesellschaftliche Dimension der Thematik überhaupt nicht erkannt wurde und weiter mit vollkommener Empathielosigkeit agiert wird. Trotz aller Blutknappheit, die regelmäßig verkündet wird. Es scheint um’s Geschäft zu gehen. 


Am 17. Januar 2023 um 9:24 Uhr scheint der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags das Auskunftsersuchen an einen größeren Verteiler weitergeleitet zu haben:

MV: Abgeordnete (ordentliche+stellvertretende)+Fraktionsreferenten

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

sehr geehrter Herr Abgeordneter,

sehr geehrte Damen und Herren,

folgende E-Mail zu politischen Fragen zum deutschen Gesundheitswesen erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme und ggf. Beantwortung.

Es wird darauf hingewiesen, dass Beantwortungen (Antwort und Reaktion) zur Veröffentlichung vorgesehen sind.

Der Einsender erhält diese Nachricht hiermit ebenfalls und ist über die Weiterleitung an Sie informiert.

Eine Antwort erhielten wir jedoch von niemandem.


Vom eigentlich zuständigen Paul-Ehrlich-Institut erhielten wir am 23. Januar 2023 um 9:34 Uhr die folgende  – allgemeine und nichts sagende – „Antwort“:

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie Fragen zur Sicherheit von Blutspenden stellen. Auf unserer Website stellen wir entsprechende fachliche Informationen bereit:

·         SARS-CoV-2: Spende und Sicherheit von Blut, Blutprodukten und Stammzellzubereitungen – direkter Link: https://www.pei.de/SharedDocs/FAQs/DE/coronavirus/coronavirus-blutsicherheit.html

·         Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts zur Blutspende nach einer SARS-COV-2-Impfung – direkter Link: https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/arzneimittelsicherheit/haemovigilanz/guidelines/empfehulung-pei-blutspende-sars-cov-2-impfung.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Sie finden außerdem alle unsere Informationen zur Sicherheit von Blut und Blutprodukten im Bereich Hämovigilanz auf unserer Website: https://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit/haemovigilanz/haemovigilanz-node.html

Die Regelungen zur Blutspende sind zurzeit in einer Gesetzgebungsphase. Verantwortlich in diesem Bereich ist das Bundesministerium für Gesundheit. Bitte wenden Sie sich mit Fragen dazu an poststelle@bmg.bund.de.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten.


Die vorerst letzte Antwort erhielten wir von unserer Landesbehörde, dem LGL, am 24. Januar 2023 um 9:53 Uhr:

Sehr geehrter Herr Müller,

danke für Ihre Anfrage an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), zu der wir Ihnen folgende Rückmeldung geben können:

Zuständige Bundesoberbehörde für Blutzubereitungen ist nach § 77 Abs. 2 Arzneimittelgesetzt (AMG) das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Das PEI erklärt hinsichtlich Blutspenden nach einer SARS-CoV-2-Impfung: „Auf der Basis des aktuellen Wissenstandes ist nach einer Impfung mit den bisher zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen, die inaktivierte Viren oder nicht-infektiöse Virusbestandteile enthalten wie z. B. mRNA Impfstoffe oder Vektor-basierte Impfstoffe mit nicht-humanpathogenen replikationsfähigen Virusbestandteilen, keine Spenderrückstellung erforderlich.“

Für weiterführende Informationen bitten wir Sie daher, sich an das PEI zu wenden.


Unmittelbar nach Veröffentlichung des Artikels erreicht uns am 6. Februar 2023 um 10:52 Uhr die Antwort des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Auch hier muss man im Wesentlichen konstatieren: „Wir wissen es nicht so genau und sehen auch keine Veranlassung, es genau wissen zu wollen.“ Auch hier wird mit Vermutungen gearbeitet und auch hier wurden die Quellen offensichtlich nicht bemüht, sonst könnte man nicht ins Blaue hinein behaupten, die sog. Impfstoffe und die produzierten Spike-Proteine würden sich nur kurze Zeit im Körper halten:

vielen Dank für Ihre Nachricht, mit der Sie sich hinsichtlich der Blutspende nach erfolgter Corona-Impfung an Herrn Staatsminister Holetschek gewendet haben. Dieser hat uns beauftragt, Ihnen zu antworten. 

Gerne möchten wir im Folgenden auf Ihre Fragen eingehen:

·         „Halten Sie vor dem Hintergrund dieser aktuellen Erkenntnisse Blutspenden ohne Wartezeit nach einer „Impfung“ gegen SARS-CoV-2 für sicher und angemessen?“

Leider wissen wir nicht, auf welche aktuellen Erkenntnisse Sie sich beziehen. Die bei uns zugelassenen COVID-19-Impfstoffe sind aus unserer Sicht wirksam und sicher, der Nutzen einer Impfung überwiegt auch weiterhin alle Risiken. Zu diesem Schluss kommt auch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) regelmäßig, das in Deutschland für die Überwachung von Impfstoffen zuständig ist. Sollten neue COVID-19-Impfstoffrisiken identifiziert werden, werden diese vom PEI auf seiner Homepage oder im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit (letzte Ausgabe 4/2022, siehehttps://www.pei.de/DE/newsroom/veroffentlichungen-arzneimittel/bulletin-arzneimittelsicherheit/bulletin-arzneimittelsicherheit-node.html)veröffentlicht werden.

Laut der Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (https://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit/haemovigilanz/guidelines-empfehlungen/guidelines-empfehlungen-node.html, Stand: 03.03.2021) ist auf der Basis des aktuellen Wissenstandes nach einer Impfung mit den bisher zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen, die inaktivierte Viren oder nicht-infektiöse Virusbestandteile enthalten wie z. B. mRNA Impfstoffe oder Vektor-basierte Impfstoffe mit nicht-humanpathogenen replikationsfähigen Virusbestandteilen, keine Spenderrückstellung erforderlich.

Alle anderen in der Hämotherapie-Richtlinie festgelegten Rückstellungskriterien gelten weiterhin uneingeschränkt. Diese Empfehlung des PEI ist in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der ECDC „Coronavirus disease 2019 (COVID-19) and supply of substances of human origin in the EU/EEA – second update“ vom 10 Dezember 2020.

·         „Warum wird nicht eine Wartezeit empfohlen, die sicherstellt, dass Transfusionsempfänger, die die sog. Impfung ablehnen, nicht mittelbar Spikes und die Produktion selbiger ermöglichende mRNA über die Bluttransfusion verabreicht bekommen? Wie lange müsste die Wartezeit sein, um dies sicherzustellen?“

Hierzu liegen uns keine Informationen vor. Allerdings ist bei der Transfusion von Blutkomponenten einer gegen SARS-CoV-2 geimpften Person nicht von Wirkungen des Impfstoffes beim Transfusionsempfänger auszugehen. Verimpfte bzw. in Folge einer SARS-CoV-2-Impfung gebildete Spike-Proteine könnten höchstens kurzfristig, jedoch nur in geringer und für den Organismus eines Transfusionsempfängers nicht wirksamer Menge, vorhanden sein. Die SARS-CoV-2-Impfung sorgt für die Ausbildung spezifischer Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Virus. Eine Impfung gegen SARS-CoV-2 zerstört weder das Immunsystem der geimpften Person noch eines möglichen Transfusionsempfängers.

·         „Werden bei der Eingangsuntersuchung Blutspender darauf untersucht, ob sich in ihrem Blut Spike-Proteine oder die entsprechende mRNA für deren Produktion befindet bzw. warum erfolgt keine derartige Untersuchung,l wie es bspw. Bei Hepatitis und HIV der Fall sein soll?“

Der Impfstatus in Bezug auf einzelne Impfungen wird nicht abgefragt, weder in Bezug auf SARS-CoV-2, noch auf andere Impfungen. Für die Zulassung zur Blutspende ist nur relevant, ob der erforderliche Mindestabstand zwischen der letzten Impfung und Blutspendetermin allgemein eingehalten wurde. Blutpräparate werden nicht explizit mit dem Hinweis auf beispielsweise eine erfolgte Impfung an Kliniken weitergegeben.

·         „Wird bei der Untersuchung und Aufbereitung der Blutspenden kontrolliert und sichergestellt, dass das Blut bzw. seine aufbereiteten Bestandteile keine schädlichen Spike-Proteine, Lipidnanopartikel oder gar mRNA zu Bildung von Spikes im Tansfusionsempfänger enthält?“

Blutspenden werden nicht auf Coronaviren mit direktem Virusnachweis getestet. Transfusionsassoziierte Infektionen mit SARS-CoV-2 gelten laut PEI als ausgeschlossen (https://www.pei.de/SharedDocs/FAQs/DE/coronavirus/coronavirus-blutsicherheit.html?nn=169466). Nur wer fit und gesund ist, kommt zur Blutspende. Wie bei anderen Infektionsrisiken auch, gelten Sperrfristen für Personen mit Symptomen, Erkrankung oder Exposition.

·         „Gibt es Bestrebungen zum Aufbau einer sicheren Blutbank, wie es für den Fall, dass die obigen Fragen nicht vollumfänglich geklärt werden können, das Vorsorgeprinzip geböte?“

Nein. Aufgabe und Pflicht der Blutspendedienste ist es, sicherzustellen, dass die freigegebenen Blutprodukte kein Risiko für den jeweiligen Empfänger darstellen. Hierfür durchläuft das gespendete Blut eine Reihe von Testverfahren, bevor es zur Verwendung freigegeben werden kann. Transfusionsassoziierte Infektionen mit SARS-CoV-2 gelten laut PEI als ausgeschlossen. Auch bei anderen Erregern respiratorischer Infektionen, insbesondere Influenza, gibt es keine Hinweise auf transfusionsassoziierte Infektionen. Da die Übertragbarkeit des Erregers durch Blut und Blutprodukte als ausgeschlossen gilt, gehört die Testung auf SARS-CoV-2-Viren bzw. -Antikörper nicht zu diesen Testverfahren. An der Präparatesicherheit für Transfusionsempfänger hat sich nichts geändert.

·         „Gibt es Pläne für eine Kampagne, ungeimpfte Blutspender zur Blutspende zu motivieren, um möglichst viel unbelastetes Blut in den Blutbanken zur Verfügung zu haben? Nach unseren Erfahrungen sind nach der massiven Diskriminierung durch 2G seitens des Bayerischen Roten Kreuzes viele Menschen aktuell nicht mehr zu einer Blutspende bereit, wobei ausgerechnet diese Gruppe über Blut verfügt, das nicht den oben geschilderten Unsicherheiten unterworfen ist.“

Nein, da sich an der Präparatesicherheit für Transfusionsempfänger nichts geändert hat und Transfusionsassoziierte Infektionen mit SARS-CoV-2 laut PEI als ausgeschlossen gelten.

Wir möchten dennoch darauf hinweisen, dass es keine künstliche Alternative zu Blutspenden gibt. Ohne Blutspenden ist die Versorgung von Kranken und Verletzten nicht gesichert. Aufgrund der geringen Haltbarkeit von 42 Tagen ist ein kontinuierliches Engagement deshalb unabdingbar.

Wir hoffen, Ihnen mit unseren Ausführungen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit.