Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch am 16.11. beim MWGFD e.V.

Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch – Pressekonferenz des MWGFD e.V. vom 16.11.2022. Beginnen wir mal beim Thema Masken mit grundsätzlichen und allgemeinen Feststellungen. Chirurgische Masken und auch FFP2 Masken (oder im englischen Sprachraum N95) sind zur Verhinderung von Virusinfektionen nicht tauglich und dafür auch nicht zugelassen. Dafür gibt es ausreichend wissenschaftliche Evidenz auch durch epidemiologische Studien.

Bis Corona war die Verwendung von FFP2-Masken jenen Leuten vorbehalten, die ein Maskentragetauglichkeitsattest von der Arbeitsmedizin ausgestellt bekommen haben, da es Staubschutzmasken sind. Das heißt, es musste die Fähigkeit und die Eignung, diese Masken zu tragen, bewiesen werden und nicht das Gegenteil.

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Es reicht!

RA Dr. Josef Hingerl, der für uns die Strafanzeige gestellt hat, hat letzte Woche nach einem Prozess in Wolfratshausen mal gerade gerückt, worum es geht. Man muss mal zum Wesentlichen kommen. Dabei kann es sogar hilfreich sein, wenn es Strafanzeigen gibt (sogar aus der falschen Motivation). Denn dann muss ermittelt und dann muss auch eine Prüfung erfolgen, ob die verfassungsrechtlich höchst bedenklichen Einschränkungen verhältnismäßig sind.

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Zusammenfassung des Audiatur-Berichtes

Wir sind an einem Punkt angelangt, an dem die Coronakrise einer Aufarbeitung bedarf. Dafür ist zunächst erforderlich, dass sich die Menschen darauf einlassen, mit offenem Geist die letzten eineinhalb Jahre aufarbeiten zu wollen. Denn viel von dem, was anfänglich angenommen wurde hat sich als weit überzogen herausgestellt.

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