Zusammenfassung des Audiatur-Berichtes
Wir sind an einem Punkt angelangt, an dem die Coronakrise einer Aufarbeitung bedarf. Dafür ist zunächst erforderlich, dass sich die Menschen darauf einlassen, mit offenem Geist die letzten eineinhalb Jahre aufarbeiten zu wollen. Denn viel von dem, was anfänglich angenommen wurde hat sich als weit überzogen herausgestellt. Auch wenn man anfänglich die Maßnahmen rechtfertigen mag, da noch eine gewisse Unsicherheit bestand, ist diese durch weltweite wissenschaftliche Studien und den weltweit gewonnenen Erfahrungssschatz von Medizinern, Psychologen, Soziologen, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlern, Pädagogen uvm. nicht mehr zu rechtfertigen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Erkenntnis aus anderen Ländern, in denen sämtliche Maßnahmen beendet wurden, bald auch in Deutschland Eingang finden, so dass ein deutscher Sonderweg vermieden werden kann. Eine wunderbare Aufarbeitung wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber aus Baden bei Wien ausgearbeitet. Da jedoch allein zeitlich gewisse Hemmungen bestehen könnten, sich durch 196 DINA4-Seiten mit komplexem und ggf. erstmalig so gelesenen Inhalt zu wühlen, wird im Folgenden eine eigene und ergänzte Zusammenfassung dieses sog. audiatur-Berichts versucht, die den Einstieg erleichtern soll. Der audiatur-Bericht selbst ist beigefügt als Anlage 1 und am Ende dieses Dokuments verlinkt.
Der audiatur-Bericht zeichnet den Verlauf der Pandemie, von der anfänglich noch zum Teil mit der Einschätzungsprärogative begründbaren Maßnahmen bis zu deren offensichtlicher Verfassungswidrigkeit in komprimierter Form nach und kann, was die Sacherverhaltsdarstellung anbelangt, ohne Weiteres auf Deutschland übertragen werden.
Zu Beginn stand eine vollkommene Fehleinschätzung der Gefahr. Die WHO ging von einer Sterblichkeit von 3,4% aus. Man nahm an, dass das menschliche Immunsystem keinen Schutz gegen das Virus bot und auch Asymptomatische eine erhebliche Rolle bei der Verbreitung des Virus spielten. Vor dem Hintergrund sind die anfänglichen Maßnahmen verständlich, wurden jedoch bereits früh wegen der massiven Kollateralschäden kritisiert, die weit mehr Leid verursachten (Seite 18+19).
Sehr früh kristallisierte sich zudem bereits heraus, dass sich die Sterblichkeit in Wirklichkeit im Bereich der Influenza bewegt und zudem insbesondere für alte Menschen oberhalb der statistischen Lebenserwartung mit ein oder mehreren, erheblichen Vorerkrankungen (Krebs, Diabetes, Herzkrankheiten) das größte Risiko bestand, während die Infektionssterblichkeit von Menschen unter 70 Jahren bei 0,05% liegt und damit sogar noch deutlich unter der Influenza (die für Kinder sogar weitaus tödlicher ist).
Die Zahl der registrierten Coronatoten wurde erheblich überschätzt. Dies lag im Wesentlichen an der Testung selbst, da auch asymptomatische Personen getestet wurden, obwohl der PCR-Test laut Herstellerangaben nicht zur Diagnostik bestimmt ist. Zum anderen gibt es Zweifel an der Aussagefähigkeit der Zahlen, die der Test liefert und an deren Vergleichbarkeit (Anlage 1a). Dies beruht im Wesentlichen darauf, welche Anzahl an Vervielfältigungszyklen (ct-Wert) bei der Auswertung erfolgte. Über einem Wert von 20-25 Vermehrungszyklen ist eine Infektiosität des Getesteten ausgesprochen unwahrscheinlich. In Deutschland lag der Wert weit darüber, teils bei 40-45 Zyklen, was zu vollkommen überhöhten Zahlen führte und zu unberechtigten Grundrechtseinschränkungen beim Getesteten (Quarantäne von Gesunden) bzw. der Gesellschaft (Lockdown bei hoher „Inzidenz“). Schließlich wurde die Relation der Testanzahl nie in die Testungen mit einbezogen, so dass das Aufdecken einer Dunkelziffer im Infektionsgeschehen mit einer Zunahme an „Inzidenzen“ verwechselt wurde.
Der audiatur-Bericht stellt 5 Fehlannahmen dar, die auch retrospektiv nicht oder nicht in der Länge bestehen hätten müssen, wenn man ein breiteres Expertenurteil einbezogen und offener aufgeklärt hätte.
1. Fehlannahme: Keine Grundimmunität
Es wurde nicht geklärt, woher das Virus kam, ob es wirklich neu für den Menschen ist oder ob bereits eine Hintergrund- oder Kreuzimmunität besteht. Früh erfolgte die Festlegung auf eine Zoonose, mithin auf ein Virus, das erstmalig den Sprung vom Tier auf den Menschen geschafft hatte. Andere Thesen wie ein Laborunfall in Wuhan wurden als Verschwörungstheorie gebrandmarkt und erlangten erst im Frühjahr 2021 mit sich verdichtender Indizienlage erhebliche Plausibilität. Egal welchen Ursprungs das Virus ist: Angesichts der sehr früh bekannt gewordenen Daten aus Ischgl und Gangelt war klar, dass das Immunsystem in den meisten Fällen mit dem Virus hervorragend fertig wird. 85% der Menschen bekamen von der Infektion gar nichts oder kaum etwas mit. Das ist auch der Grund, warum es keinen exponentiellen Verlauf gäbe – auch nicht ohne „lockdown“. Die Verbreitung endet bei denen, deren Immunsystem den Erreger im Griff hat. Dabei entwickeln selbst Menschen, die nur eine leichte Infektion durchlaufen eine robuste Immunantwort, die zudem weitaus breiter ist als die durch die Impfung hervorgerufene. Die Immunantwort wirkt auch gegen alle Mutationen, da die Veränderungen geringfügig sind, das Immunsystem jedoch über 1.400 Epitope des Virus erkennen kann. Dieser Umstand wird vom Gesetzgeber und den Verordnungsgebern überhaupt nicht berücksichtigt. Eine Übersicht über aktuelle Studien zur Immunität wird als Anlage 2 beigefügt.
audiatur-conclusio: „Es ist unbestritten, dass es bei COVID-19 schwere und tödliche Verläufe geben kann. Aber das quantitative Ausmaß der Bedrohung ist dramatisch überschätzt worden.“
Rechtlich wird dies wie folgt eingeordnet: „All das zeigt auch, dass die behördlichen Maßnahmen – Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen, Massentests (insbesondere auch an Volksschulkindern), (FFP2) Masken, erweiterte Abstandsvorschriften, Arbeitsverbote, Verbote der Erwerbsausübung zB in der Gastronomie – unbegründet, evidenzwidrig und völlig überschießend sind und daher Grundrechte und Verfassung grob verletzen.“
Für die Zukunft wäre es gleichwohl wünschenswert, sowohl die Entstehung von Zoonosen als auch eine gain-of-function-Forschung zu verhindern – Themen, die im Rahmen der Coronakrise keine ihrer Bedeutung angemessene Aufmerksamkeit gewidmet wurde. Ebenso wenig wurde der Rolle des Immunsystems seine Bedeutung beigemessen. Es wurde sogar kleingeredet und durch die Maßnahmen geschwächt.
Dabei zeigt eine aktuelle Großstudie aus dem Land mit dem größten Datenschatz (Anlage 3) – Israel – wie überragend das Immunsystem im Vergleich zur Impfung arbeitet. So ist das Risiko einer Corona-Infektion mit der Delta-Variante bei Geimpften 13-mal höher als bei Genesenen mit einer natürlich erworbenen Immunität. Die Wahrscheinlichkeit einer ernsthaften symptomatischen Erkrankung war bei Geimpften sogar 27-mal (!) höher als bei Genesenen.
2. Fehlannahme: Symptomlose Ansteckungsgefahr
„Die Idee, die asymptomatische Ausbreitung zu stoppen, war eine bedeutende Abweichung von den vorherrschenden Richtlinien des öffentlichen Gesundheitswesens und den Erfahrungen aus früheren Atemwegsvirus-Pandemien.“ (Seite 44)
Dieses Konzept beruht auf einer Fehlannahme, die nie in dem erforderlichen Ausmaß korrigiert wurde und geht zurück auf eine Studie von Drosten et al., die nachzuweisen versuchte, dass eine symptomlose Chinesin in Starnberg mehrere Mitarbeiter angesteckt haben soll. Obwohl Drosten bereits am 3. Februar 2020 darauf hingewiesen wurde, dass die Frau sehr wohl Symptome hatte und dagegen Medikamente nahm, wurde der Fallbericht nicht zurückgezogen und am 5. März 2020 im New England Journal of Medicine veröffentlicht. Diese Fehlannahme bildete die Grundlage für vollkommen überzogene Maßnahmen und eine Massentestung Symptomloser.
Eine ab dem 14. Mai 2020 in Wuhan durchgeführte Studie an fast 10 Millionen Einwohnern, die nachwies, dass eine Verbreitung des Virus insb. durch zu geringe Virenlast durch Asymptomatische quasi ausgeschlossen ist, konnte oder wollte diesen Mythos nicht durchbrechen.
„Ohne dieses Konzept der signifikanten asymptomatischen Ausbreitung gibt es keinen wissenschaftlichen Grund, gesunde Personen einzusperren oder auszusperren.“ (Seite 47)
3. Dritte Fehlannahme: PCR- und Antigentest-basierte Diagnostik, Massentests
Ein gewaltiger Fehler waren die Massentestungen bei Symptomlosen, weil der Test durch eine, wenn auch geringe Fehlerquote, bei massenhaften Tests massenhaft falsch positive Ergebnisse liefert. Bei geringen Infektionsgeschehen kann das 5 von 6 Menschen treffen, die in der Folge Grundrechtseinschränkungen hinnehmen müssen bis hin zur Quarantäne. Auf weitere Probleme, auf die im audiatur-Bericht genauer eingegangen wird, wurde weiter oben bereits zum Teil hingewiesen. Lesenswert auch der darauf folgende Teil über die ausgesprochen ungewöhnliche Zulassung des Drosten-PCR-Protokolls als „Goldstandard“. Es ist eine wirklich unglaubliche Räuberpistole – auf der die gesamte Pandemie beruht. Die WHO selbst änderte nach einem Jahr die Empfehlungen zur Anwendung des PCR-Tests und rückt von diesem künftig in der Pandemie noch weiter ab.
audiatur-conclusio: „In jedem Fall sind die aufgrund eines PCR-Tests ermittelten Werte keine hinreichende Grundlage, um das öffentliche Leben komplett herunterzufahren und in beispielloser Weise in die Freiheitsrechte der Menschen einzugreifen. Ein PCR-Test sollte nur in Abstimmung mit einem klinischen Befund benutzt werden. So ist es auch in der medizinischen Diagnostik allgemein üblich.“ (Seite 53)
Die ab der Erkältungssaison 2020/2021 verstärkt zum Einsatz gekommenen Schnelltests weisen ebenfalls eine erhebliche Problematik auf. Auch sie wurden nie auf Wirksamkeit an Asymptomatischen geprüft und validiert und kommen ebenfalls zu einem sehr großen Teil falsch positiver Ergebnisse (Ab Seite 78). Es ist durchaus denkbar, dass das Testregime in der Coronakrise in seiner konkreten Ausführung als der größte Schildbürgerstreich in die Medizingeschichte eingehen wird. Und auf Grund der angerichteten Kollateralschäden als der Verheerendste.
Vorsorglich sei bereits angeführt, dass auch die jüngsten Änderungen der Grundlagen für die Maßnahmenbestimmung nichts daran ändern, dass mittlerweile alle Maßnahmen aufzuheben sind. Die Daten werden nach wie vor vollkommen unbelastbar erhoben. Man spricht von einer Pandemie der Ungeimpften, obwohl Geimpfte kaum noch getestet werden. Sie sind genau so ansteckend wie Ungeimpfte, jedoch selbst geschützt. In den Krankenhäusern liegen überwiegend nicht vollständig Geimpfte heißt es. Ob es Menschen sind, die dort wegen etwas anderem als COVID liegen wird ebensowenig klar, wie die Bedeutung von „nicht vollständig geimpft“. Hatten sie erst die erste Impfung? Liegen sie vielleicht sogar wegen der Impfung im Krankenhaus? Wie man es auch beurteilt: Einen Spielraum für die Aufrechterhaltung der Maßnahmen gibt es seit dem Schutz der Risikogruppe durch die Impfung nicht mehr.
4. Fehlannahme: Freiheitsbeschränkung als Heilmittel
Einleitend eine für manche vielleicht unglaubwürdige These, die im Folgenden jedoch gut belegt wird und im Übrigen auch in der Realität gut beobachtet werden konnte, da es kaum einen Unterschied macht zwischen Ländern, in denen strenge Auflagen durchgesetzt wurden oder es bei Empfehlungen blieb: „In keiner Weise belastbar ist schließlich die Annahme, individuelle oder kollektive Freiheitsbeschränkungen hätten irgendeinen positiven Effekt für die Pandemiebewältigung gehabt. Vielmehr ist einzig und allein das Gegenteil der Fall.“ (Seite 93)
Diese Annahme wurde durch weitere Studien jüngst belegt, die sogar einen gegenteiligen Effekt zeigen (Anlage 4). Ein Kardinalfehler der gesamten Coronapolitik war, dass zu keinem Zeitpunkt eine belastbare Datenerhebung erfolgte, die eine Vergleichbarkeit ermöglichte. Die Wirksamkeit wurde behauptet, Zweifel mit dem Präventionsparadoxon weggewischt, was nicht gerechtfertigt ist, wie renomierte Fachleute belegten (Anlage 5). Ohnehin stellt sich die Frage, ob aktuell überhaupt noch Maßnahmen zulässig sind, wenn die Risikogruppen geimpft sind und für die jüngere Bevölkerung die Überlebensrate bei deutlich über 99,99% liegt. Für sie ist COVID ungefährlicher als die Influenza (Anlage 6).
Niemals vorher wurden in der Geschichte derartige Maßnahmen als Reaktion auf eine Krankheit eingesetzt. Kein Wissenschaftler habe jemals öffentlich die Verhängung von Lockdowns in der heute bekannten Form unterstützt. Bis zum Frühjahr 2020.
„Donald Henderson, dem weithin die Ausrottung der Pocken zugeschrieben wird, schrieb 2006:
„Die Erfahrung hat gezeigt, dass Gemeinschaften, die mit Epidemien oder anderen widrigen Ereignissen konfrontiert sind, am besten und mit der geringsten Angst reagieren, wenn das normale soziale Funktionieren der Gemeinschaft am wenigsten gestört wird.“ Genau das Gegenteil passiert gegenwärtig.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass die WHO die äußerst unübliche, widersprüchliche Strategie verfolgte, zu versuchen, die historische Definition der Herdenimmunität komplett umzuschreiben. Noch im Juni 2020 hatte die WHO-Definition der Herdenimmunität korrekt die „durch frühere Infektionen entwickelte Immunität“ eingeschlossen – aber am 15. Oktober 2020 löschte die WHO die uralte Geschichte der natürlich erworbenen (wirksameren!) Immunität von ihrer Website. Nun sollte nur noch die Impfung dazu führen, was sie jedoch nicht kann, wofür sie nie zugelassen wurde (sondern um einen schweren Verlauf zu verhindern). Zahlen aus den meist geimpften Ländern sprechen eine deutliche Sprache. Die Länder ziehen unterschiedliche Konsequenzen. In Israel wird bereits die 3. Impfung ohne irgendeinen Erfolg (jedoch offenbar mit einer parallel laufenden Zunahme der Sterblichkeit) durchgeführt und die 4. geplant. In Island hat man den Irrweg erkannt und setzt künftig auf die natürliche Immunisierung.
Auslöser des Dramas war unter anderem Tomas Pueyo, ein Ingenieur und MBA ohne jeglichen gesundheitlichen oder epidemiologischen Hintergrund. Mit 2 Artikeln auf dem Microblog Medium, die große Reichweite auch unter Politikern und Journalisten erzielten („The Hammer and Dance“ ). Evidenz: Null.
Als ebenso unhaltbar erwiesen sich die Modellierungen im gesamten Pandemieverlauf. Die vielleicht verheerendste, weil anfänglich alle Maßnahmen mit begründende – obwohl auf vollkommen falschen Annahmen basierend – wird im audiatur-Bericht auf mehreren Seiten zerpflückt.
Verfassungsrechtlich sei angemerkt, dass Kosten-Nutzen-Rechnungen zu den verheerenden Folgen der Lockdown-Maßnahmen nicht angestellt worden seien. Diese haben sich manifestiert, der Nutzen hingegen blieb aus.
audiatur-conclusio: „Zusammenfassend haben England, Frankreich, Deutschland, Iran, Italien, Niederlande, Spanien und die USA mit ihren Lockdowns, Schul- und Betriebsschließungen, sowie den Ausgangssperren und Hausarrest nicht mehr erreicht wie Schweden und Südkorea.“ (Seite 114)
Ab Seite 119 führt der audiatur-Bericht den vollkommen fehlenden Nachweis der Wirksamkeit von Mund-Nasenbedeckungen aus und geht auf die gesundheitlichen Gefahren für die Träger ein.
audiatur-conclusio: Da die empfohlenen Kohlendioxid Konzentrationen in der eingeatmeten Luft beim Tragen von MNS-Masken deutlich überschritten werden, ist „Gefahr in Verzug“.
Angesichts des fehlenden Nachweises der Wirksamkeit von Masken (die auch begründet wird), kann man hinsichtlich der aufgelisteten Gesundheitsgefahren nur zu dem Schluss kommen, dass strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, wenn insbesondere Kinder unter Masken gezwungen werden. Es können schwerste gesundheitliche Schäden eintreten. Diese erschütternde Auflistung wird bestätigt durch eine neue Metastudie über 109 Maskenstudien, die diese Gesundheitsgefahren untersuchten (Anlage 7).
5. Fünfte Fehlannahme: Drohende Überlastung des Gesundheitssystems und erhöte Sterblichkeit
Der audiatur-Bericht zeigt auf, dass es bereits in der Vergangenheit zu Engpässen in der Gesundheitsversorgung kam, auch bei anderen saisonalen Erregern. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es keine Überlastung des Gesundheitssystems gegeben habe. Da der audiatur-Bericht aus dem März datiert, sei auf eine aktuellere Untersuchung aus Deutschland verwiesen, die neben dem Bericht des Bundesrechnungshofes für Furore sorgte.
Mit der Bundesnotbremse wurde in Grundrechte, Rechtsstaat, Föderalismus und Gewaltenteilung in noch nie dagewesenem Ausmaß eingegriffen. Die hierzu dienende Datengrundlage wurde vom Sachverständigen Tom Lausen in seiner Stellungnahme „Langfristige Konsequenzen für das Gesundheitssystem Lernen aus der Pandemie“ zur Anhörung im Unterausschuss Parlamentarisches Begleitgremium COVID-19-Pandemie am 8. Juli 2021 auseinandergenommen (Anlage 8). Skandalöser könnten die Vorgänge gar nicht sein, zumal wenn man sich vorstellt, dass in ebendieser Zeit Intensivbettenkapazitäten sogar abgebaut wurden. Der gesamte audiatur-Bericht sowie die Stellungnahme des Sachverständigen Lausen sind eine dringende Leseempfehlung. Sie verdeutlichen, dass dieses wichtigste rechtfertigende Narrativ zu keinem Zeitpunkt eine tragfähige Grundlage für die Maßnahmen bildete.
Durch die vermeintlichen Engpässe sind gewaltige Kollateralschäden entstanden, weil medizinisch zwingend erforderliche Behandlungen ausgesetzt wurden oder sich Patienten aus Angst nicht mehr in Kliniken begaben.
In diesem Kapitel weist der audiatur-Bericht auch nach, dass zu Beginn der Pandemie von erheblich zu hohen Schätzungen ausgegangen wurde, was die Sterblichkeit anbelangte. Die Werte wurden schnell valider und wiesen eine erheblich geringere Sterblichkeit nach. Zudem wurden Erfahrungen in der Behandlung der Krankheit gesammelt. Schließlich muss konstatiert werden, dass nunmehr ein Großteil der Risikogruppen geimpft wurde und somit geschützt sein sollte.
An Letzterem lässt der audiatur-Bericht Zweifel aufkommen, die sich auch in der Realität Monate später zeigen. Zum Einen haben die am Meisten durchimpften Länder mit die höchsten Inzidenzen und beispielsweise im Land des Impfweltmeisters mit den besten Daten – Israel – zeigt sich, dass die Impfung weder verhindert, dass sich die Geimpften anstecken können noch dazu, dass sie das Virus weiterverbreiten. Es zeigte sich zudem, dass die natürliche Immunität weitaus breiter wirkt als die durch die Impfung erzeugte. Bei der Delta Variante wurde bei Geimpften die 251fache Viruslast im Vergleich zu vorher Genesenen festgestellt. Das heißt, dass nur Letztere helfen könnten, die Pandemie einzudämmen (Anlage 8a).
Auf der anderen Seite haben sich die im audiatur-Bericht beobachteten massiven Nebenwirkungen der Impfung in der Folgezeit weiter manifestiert. Es gab noch nie einen Impfstoff mit einem derart gigantischen Nebenwirkungsprofil. Der 13. Sicherheitsbericht des PEI weist für das Jahr 2021 nach Beginn der Impfkampagne für den Berichtszeitraum bis 31. Juli 2021, mithin für 7 Monate, 131.671 Verdachtsmeldungen auf Nebenwirkungen aus bei rund 90 Millionen verabreichten Impfdosen (Anlage 9).
Zum Vergleich: Von 2003 bis 2019 wurden in Deutschland insgesamt etwa 625,5 Millionen Impfungen verabreicht. Für diese 17 Jahre zeigt die PEI-Datenbank für Impfkomplikationen und Nebenwirkungen insgesamt 46.317 Verdachtsfälle. Eine Auswertung mit Vergleich und weiteren Hochrechnungen für die Jahre 2000-2021 findet sich in Anlage 9a.
Zudem ist von einer gewaltigen Dunkelziffer auszugehen. Die Melderate wird von der österreichischen Pharmig (ähnlich auch von anderen) auf 6% geschätzt (Anlage 10)! Ebensowenig zufriedenstellend erfolgt die Aufklärung der möglicherweise durch die Impfung verursachten Todesfälle. Nach dem Heidelberger Chefpathologen Schirmacher könnte der Anteil der im zeitlichen Zusammenhang nach der Impfung Verstorbenen in 30-40% der Fälle möglicherweise kausal der Impfung zuzurechnen sein (Anlage 11). Dem gegenüber steht eine vermutlich massive Überschätzung der AN Corona Verstorbenen. Demnach könnten 80% der an und mit Corona Verstorbenen in den Statistiken anderen Todesursachen zuzuordnen sein (Anlage 12). Wir wissen es aufgrund des auch hier miserablen Zahlenwerks nicht (Anlage 13). Was wir jedoch wissen ist, dass es erhebliche finanzielle Fehlanreize im System gibt.
Das ist die Gesamtgemengelage, in der eine massive Impfkampagne gefahren wird, um Kinder und Jugendliche zu impfen, die eine Überlebensrate bei COVID von über 99,99% haben und kaum zum Infektionsgeschehen beitragen, wohingegen die Risikogruppen geschützt sein sollten. Mehr als diesen Eigenschutz vor einem schweren Verlauf konnte und sollte die Impfung nie leisten. Welche Langzeitfolgen noch zu erwarten sind, kann kein Mensch derzeit seriös beurteilen. Es handelt sich um eine komplett neue Technologie. Die Studienphase läuft noch.
Komplett in Zweifel gezogen wird die Notwendigkeit der Impfung durch die bestehenden, aber weithin ignorierten Möglichkeiten der Prophylaxe und Behandlung, die in verschiedenen Ländern erfolgreich angewendet werden (insb. mit Vitamin D und ivermectin). Diese Behandlungsmöglichkeiten reduzieren schwere COVID-Verläufe drastisch und sind extrem kostengünstig, da sie keinem Patentschutz unterliegen. Vor diesem gesamten Sachverhalt ist die Corona-Maßnahmen-Politik verfassungsrechtlich auf tönernen Füßen. Strafrechtlich hat diese Gesamtbeurteilung aus diesseitiger Sicht erhebliche Auswirkungen. Zunächst das Zwischenfazit des audiatur-Berichts:
- Bereits jetzt ist ein epidemiologisch relevanter Teil der Bevölkerung immun. Das gilt auch für Mutationen (aufgrund sog. Kreuzimmunitäten).
- Von Symptomlosen geht keine Ansteckungsgefahr aus.
- PCR- und Antigentest-basierte Diagnostik ist nur als ergänzendes Kriterium, stets iZm ärztlicher Begleitung sinnvoll. Diese Tests sind nicht für den Einsatz an Asymptomatischen vorgesehen und auch nicht zugelassen. Ohne jedwede weitere Begründung folgt die belangte Behörde einer Empfehlung der WHO, die längst veraltet ist. Die WHO spricht selbst von dem hier soeben Dargelegten.
- Lockdowns bewirken keine signifikante Änderung des Infektionsgeschehens. Sie schaden mehr, als sie nutzen.
- Das Gesundheitswesen ist fernab jeglicher Belastungsspitze. Die Bettensituation, auch jene der Intensivbetten sowie die Personalsituation ist stabil. Sämtliche bisherige „Wellen“ erwiesen sich als lehrbuchhafte Abläufe jahreszeitenbedingter Atemwegserkrankungen (ca. Anfang November bis Anfang Februar). Die Übersterblichkeit liegt an anderen Ursachen bzw. mangelnder Sorgfalt in Pflegeheimen etc.
- Es gibt günstige Ergänzungstherapien zur Prophylaxe, die auch bei der Akutbehandlung erkennbare Erfolge bewirkt.
Abschließend sei an dieser Stelle noch die letzte Stellungnahme Schrappe verlinkt, die der Corona-Politik der Bundesregierung ein vernichtendes Fazit ausstellt (Anlage 14).
Man könnte gut zu dem Ergebnis kommen, wie es Länder wie Dänemark, England oder Schweden bereits vormachen und alle Maßnahmen aufheben, ohne, dass dies zu einer Belastung der Gesundheitssysteme führt. Diese Belastung war die Grundlage für alle Maßnahmen hier. Sie war nie in dem Maße vorhanden, um Maßnahmen und einen Eingriff in die bürgerlichen Freiheitsrechte und den Rechtsstaat überhaupt in diesem Maße zu rechtfertigen. Jedenfalls sollten sie nur solange andauern, bis die Risikogruppen geimpft sind. Nachdem dies bereits der Fall war, sollten sie weiter andauern, bis jedem ein Impfangebot unterbreitet worden ist. Nachdem dies nun ebenfalls der Fall war, ist noch immer kein Ende in Sicht: nun wird gegen den Rat der Behörden bereits die Drittimpfung verabreicht und es werden Kinder und Jugendliche in die Impfkampagne einbezogen.
Anlage 1
Anlage 1a
Studie Universität Duisburg-Essen
Anlage 2
Übersicht über Studien zur Immunität via TKP
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Studie zur IFR, Ioannidis et al., Infection fatality rate of COVID-19 in community-dwelling populations with emphasis on the elderly: An overview
Anlage 7
Anlage 8
Tom Lausen – Langfristige Konsequenzen für das Gesundheitssystem Lernen aus der Pandemie
Anlage 8a
Geimpfte haben die 251fache Virenlast im Vergleich zu Genesenen
Anlage 9
13. Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts
Anlage 9a
Anlage 10
Pharmig – Nebenwirkungsmeldungen nur rund 6% der Fälle
Under-reporting of adverse drug reactions: a systematic review
Anlage 11
Dunkelziffer Tote nach Impfung
Anlage 12
Anlage 13
Zu viele Menschen als Coronatote gezählt?
Anlage 14
Thesenpapier 8 zur Pandemie der Autorengruppe um Matthias Schrappe