Es reicht!
RA Dr. Josef Hingerl, der für uns die Strafanzeige gestellt hat, hat letzte Woche nach einem Prozess in Wolfratshausen mal gerade gerückt, worum es geht. Man muss mal zum Wesentlichen kommen. Dabei kann es sogar hilfreich sein, wenn es Strafanzeigen gibt (sogar aus der falschen Motivation). Denn dann muss ermittelt und dann muss auch eine Prüfung erfolgen, ob die verfassungsrechtlich höchst bedenklichen Einschränkungen verhältnismäßig sind.
Wohlan denn, bringen wir etwas – richtig motiviert – zur Anzeige, was evident nicht verhältnismäßig ist und zu Unrecht in die Grundrechte unserer Kinder eingreift: Während wir Politiker und Promis die letzten Wochen beobachten durften, wie sie mit hunderten Leuten in geschlossenen Räumen ohne Abstand und Anstand und vor allem ohne Masken feierten, mussten in Bayern die Grundschüler mit Abstand eingeschult werden und tragen den ganzen Tag Masken.
Diese vollkommen unzivilisierten und nicht einmal evidenzbasierten Maßnahmen gegenüber unseren Kinder, die ihnen psychisch und physisch massiv schaden, werden wir jetzt ebenfalls zur Anzeige bringen.
Da uns nach unserer letzten Strafanzeige aber viele Zuschriften von Lehrern erreicht haben, die uns mitteilten, dass sie das doch alles auch nicht wollen, werden wir uns zunächst (!) an die Verantwortlichen in Politik und Behörden richten. Die haben dort nicht nur die Kinder zu schützen, sondern auch die ihnen unterstehenden Lehrkräfte. Sie könnten dies sehr leicht tun: Mit der Aufhebung aller Maßnahmen gegenüber den Kindern: Keine sinnlose Testerei, keine Masken, keine Impfkampagne.
ABER: Jeder Lehrer und jede Lehrerin ist aufgefordert, die Maßnahmen gegenüber den Kindern zu verweigern und zu remonstrieren. Unser Auftrag ist der Schutz der Kinder. Wir werden nicht locker lassen, bis er erfüllt ist. Wir sehen in der Anordnung der Maskentragung bei Kindern neben Nötigung und Körperverletzungsdelikten auch eine Misshandlung von Schutzbefohlenen im Sinne von § 225 StGB:
„Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die seiner Fürsorge oder Obhut untersteht, quält oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.“
Wir können allen Lehrerinnen und Lehrern nur dringend raten, sich mit der schädigenden Wirkung von Masken und deren fehlendem Nutzen in dieser Anwendung zu beschäftigen und sich dagegen aufzulehnen. Die genannten Delikte können sogar durch bloßes Unterlassen – sprich durch wegsehen – verwirklicht werden, wenn eine Garantenstellung vorliegt. Eine solche liegt eben genau in dem Fall vor, wenn die Kinder in Schulen und Einrichtungen in fremde Obhut gegeben werden.
Wir fangen heute Abend mit der Arbeit an der Anzeige an und planen, diese noch vor der Entscheidung über den Rahmenhygieneplan in Bayern am kommenden Donnerstag auf den Weg zu bringen. Es reicht!