Impfung

Gentherapie oder Impfung?

Am 1.3.24 hatte Uwe Alschner die Rechtsanwältin Brigitte Röhrig in seiner gesunden Stunde zu Gast. Ein Kern des Gesprächs war die verkürzte Zulassung der sog. „Impfung“ gegen COVID. Dies konnte nur gelingen, weil das, was technisch gesehen eine Gentherapie ist, juristisch umdefiniert wurde in eine Impfung. Interessant dabei sind auch weitere Aspekte: Die EU-Kommission beschloss die entsprechende Richtlinie im September 2009. Deutschland war da bereits vorangeprescht und hatte das Arzneimittelgesetz bereits im Juli 2009 entsprechend geändert. Gesundheitsministerin damals war im Kabinett Merkel I die SPD-Politikerin Ulla Schmidt. Ihr Berater (auch „Einflüsterer“ genannt): Karl Lauterbach.

Der damals zuständige EU-Präsident José Manuel Durão Barroso ist seit Oktober 2023 Vorsitzender von Gavi, die Impfallianz (engl. Gavi, the Vaccine Alliance), einer Stiftung und Lobbyorganisation für weltweite Impfungen. Die Allianz wurde am 29. Januar 2000 am Weltwirtschaftsforum in Davos gegründet. Mitglieder sind u.a. Regierungen, die WHO, und die Bill & Melinda Gates Foundation, die zu Beginn 750 Millionen US-Dollar zur Verfügung stellte.

Barroso sitzt zudem im Lenkungsausschuss der Bilderberg-Konferenz und arbeitet bei der US-amerikanischen Investmentbank Goldman Sachs als Berater und „Präsident ohne Geschäftsbereich“.

Die gesamte hörenswerte Sendung kann man hier nachhören:

Das Transkript des entsprechenden Ausschnitts im Folgenden:

Röhrig: Ich würde sagen, es sind in zweierlei Hinsicht ist für diese Injektionen Erleichterungen geschaffen worden im Rahmen des Zulassungsprozesses. Die erste Erleichterung besteht natürlich darin, dass ein Arzneimittel, das eigentlich gentherapeutische Eigenschaften hat und als solches auch ein solches ist, nicht als Gentherapeutikum definiert wurde, juristisch, sondern als Impfstoff. Und mit dem Augenblick, wo ich ein Arzneimittel als Impfstoff definiere, wende ich natürlich auch dann die Regelungen an, die ich im Rahmen des Zulassungsrechts für Impfstoffe geschaffen habe. Und die entsprechenden Regelungen für Impfstoffe, die sehen eigentlich nur für herkömmliche Impfstoffe aber eben erhebliche Erleichterungen vor im Bereich der Präklinik. Na das also dann Genotoxizität nicht geprüft werden muss, das Kanzerogenität nicht geprüft werden muss, dass oftmals wiederholte Verabreichung und die Verteilung Biodistribution nicht geprüft werden muss, weil man natürlich sagte, das kennen wir alles von den herkömmlichen Impfstoffen, das wissen wir alles. Die Impfstoffe haben sich als sicher und wirksam erwiesen und das brauchen wir nicht noch mal zu testen.

Alschner: Das waren ja aber Impfstoffe, die auf einem ganz anderen Prinzip ja gefußt haben, oder nicht? Also im Prinzip, als Laie, war da die Flüssigkeit, im Prinzip das Medium. Und dann wurde ein Antigen eingefügt, erstmal laienhaft gesprochen, sodass man auch nachvollziehen kann, weshalb man vielleicht denken könnte, das ist bekannt und da braucht man nicht groß weiter noch mal die Flüssigkeit zu prüfen.

Röhrig: Ja, ja, genau. Und es ist so, dass also für Impfstoffe für die herkömmlichen Impfstoffe eben schon seit langer Zeit Erleichterungen durch entsprechende Leitlinien, also Guidelines, herbeigeführt wurden, weil man sagte: Gut, wir kennen das entsprechende Prinzip, das Wirkprinzip. Es gab die sogenannte Impfstoff-Stammdokumentation, Impfantigen-Stammdokumentation. Das heißt, wenn ich schon einen Impfstoff, einen etablierten Impfstoff hatte, dann wurde eben eine entsprechende Dokumentation schon geschaffen, auf die dann auch neue Zulassungsantragsteller Bezug nehmen können und diese Untersuchungen nicht mehr machen müssen. Und man hat jetzt hier in diesem Zusammenhang mit den neuen Injektionen hat man auf diese Regelungen Bezug genommen. Das ergibt sich ja auch aus dem Beurteilungsbericht bei der EMA, dass Biontech beispielsweise ganz explizit auf eine Guideline-Leitlinie der WHO Bezug genommen hat aus 2005. Und das begründet hat, dass sie deswegen Genotoxizität und Kanzerogenität und Sicherheitspharmakologie nicht machen müssen, obwohl sie meines Erachtens überhaupt keine Anwendung findet. Das war das eine. Und als Impfstoffe konnte man sie letztlich deklarieren, weil im Jahr 2009 die EU Kommission in einer Durchführungsrichtlinie eine juristische Fiktion eingebaut hat in die Definition des Gentherapeutikums, nach der die Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten keine Gentherapeutika sind. Also selbst wenn Sie der Funktion nach Gentherapeutika wären, sind sie keine Gentherapeutika, weil sie als Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten gelten.

Alschner: Sind sie juristisch keine Gentherapeutika. 

Röhrig: Juristisch, also reine juristische Fiktion? Ja, ich ändere natürlich nicht die medizinische Wirkweise alleine dadurch, dass ich sage, es ist kein Gentherapeutikum.

Alschner: Das hat hat die EU Kommission 2009 durch eine Richtlinie so festgelegt und diese Richtlinie ist bindend für die Mitgliedsstaaten und wurde dann eben…

Röhrig: Ja gut, diese Richtlinie wurde entsprechend umgesetzt. Richtlinien müssen ja immer erst noch umgesetzt werden und gelten nicht unmittelbar. Aber es wurde eben dann auch im deutschen AMG entsprechend umgesetzt, dass eben Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten keine Gentherapeutika sind. Und interessanterweise ist die Umsetzung ins AMG, also Arzneimittelgesetz, bereits im Juli 2009 durchgeführt worden, während die Änderung, diese tatsächliche Richtlinie – Kommissionsrichtlinie, erst im September 2009 erlassen wurde. Also da war Deutschland schon sehr schnell dabei.

Alschner: Es gibt noch eine weitere Besonderheit oder Pikanterie bei diesem Vorgang, denn die EU Kommission wurde damals geleitet, also der Präsident der EU Kommission war damals ein gewisser Herr Barroso aus Portugal. Ist bekannt, was der heute macht?

Röhrig: Ja, er ist jetzt der Präsident. Bei Gavi, der Impfallianz.

Alschner: Gavi ist die Global Alliance…also ein Branchenverband sozusagen, der sich vehement für Impfungen bei Kindern, glaube ich zwar, aber jedenfalls für Impfungen ausspricht. Und da ist Herr Barroso inzwischen gelandet. Natürlich alles rechtlich unangreifbar, aber man darf sich schon so seine Gedanken machen darüber, dass das da jemand im Zweifelsfall früher schon mal tätig war für eine Sache, die heute im Interesse mächtiger Industrien auch ist. Denn das ist ja da die Folge, dass da Milliardenumsätze, Milliardenanwendungen aus so etwas dann resultieren.

Der Abschnitt beginnt bei Minute 33:04 in der Sendung. (Autor: Jürgen Müller)


Zur Unterstützerseite von Uwe Alschner auf seinem lesenswerten Blog geht es hier: https://alschner-klartext.de/support/

Wer auch unsere Arbeit unterstützen möchte, darf dies gerne per Banküberweisung an den Verein Kinderrechte Jetzt e.V., Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen, IBAN DE63 7005 4306 0011 9043 56 – Vielen Dank!