(An Dr. Ronny Weikl, der vorher zu seinem Strafprozess Stellung genommen hat gerichtet:) Eine kurze Bemerkung noch zu Deinem Thema ich zitiere: „Wenn die ursprünglichen Annahmen nicht mehr tragen (Anm.: also dass die Maske etwas nützt), dann ist die Anwendung grundgesetzwidrig. Das ist ein Zitat aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, datiert auf den 27. April, im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Also das ist hier genau so anwendbar. Aber jetzt zu meinem Thema: Die Impfung wie jede medizinische Behandlung muss auf ihr Nutzen-Risiko-Verhältnis überprüft werden. Covid19 ist in der Regel bei Kindern und Jugendlichen keine schwere Erkrankung. Todesfälle sind bei Kindern und Jugendlichen ohne Vorerkrankungen sind eine Seltenheit. Das sind nicht meine Worte, sondern das ist RKI, Empidemiologisches Bulletin aus dem August 2021. Und es steht auch dort, Studienergebnisse wie diese legen nahe dass es unwahrscheinlich ist, dass Bildungseinrichtungen eine zentrale Rolle für das Infektionsgeschehen in der Pandemie spielen.