ImpfungRecht

Strafanzeigen bei allen Staatsanwaltschaften

Am 24. Juli 2024 reichte der Verein Kinderrechte Jetzt e.V. durch Rechtsanwalt Dr. Josef Hingerl erneut eine Strafanzeige bei allen Staatswanwaltschaften in Deutschland ein. Dies hatten wir bereits im September 2021 getan. Damals haben wir die Anzeige auf Körperverletzungs- und Tötungsdelikte gestützt und auch auf die mangelhafte Aufklärung. Leider war damals die Situation derart aufgeheizt, dass alle Strafanzeigen eingestellt wurden und wir keine Geschädigten für eine solche Strafanzeige gewinnen konnten. Alle hatten Angst vor der öffentlichen Wirkung. Dies ist heute anders. Immer mehr Geschädigte trauen sich an die Öffentlichkeit und auch Menschen, die noch keine Schäden nach der Transfektion (im Volksmund „Impfung“ genannt) an sich feststellen konnten, können von unseren Strafanzeigen für Betroffene Gebrauch machen.

Um sicherzustellen, dass nun endlich in der Breite ankommt, dass es sich bei den sog. Impfstoffen um gesundheitsschädliche Stoffe handelt und die Menschen in fast keinem Fall wirksam aufgeklärt wurden, haben wir diese Strafanzeige noch einmal adressiert. Wir haben die damalige Strafanzeige aus dem September 2021 noch einmal beigefügt, da sie inhaltlich noch immer aktuell und brisant ist. Zudem haben wir das Buch „Corona-Impfung“ von Rechtsanwältin Beate Bahner beigefügt, in dem alles, was zu einer wirksamen Aufklärung erforderlich gewesen wäre, explizit und in aller Ausführlichkeit dargelegt ist. So ist jede Staatsanwaltschaft mit allen wesentlichen Fakten versorgt, wenn die Strafanzeigen und Strafanträge der Betroffenen eintreffen. Und damit ist auch der Vorwurf entkräftet, dass eine 3-seitige Anzeige keine Wirkung hätte. Das sehen wir ohnehin anders. Wenn es einen Ermittlungswillen gibt, ist es egal, ob die Anzeige 3 oder 300 Seiten hat. Auch die umfassend begründeten führten bisher nicht zum Erfolg. In diesen beiden Videos bei Politik Spezial erläutern wir unseren Ansatz: Video 1 / Video 2 mit Prof. Sucharit Bhakdi.

Unser Ansatz noch einmal zusammengefasst:

  1. Alle Staatsanwaltschaften sind durch diese Strafanzeige umfassend informiert.
  2. Die 3-seitige Anzeige ist ausreichend. Bei der sog. Impfung handelt es sich evident um einen gesundheitsschädlichen Stoff. Die Aufklärung dürfte in fast allen Fällen unzureichend gewesen sein. Damit liegt tatbestandlich eine gefährliche Körperverletzung vor.
  3. Es ist wichtig, dass die betroffenen nicht nur Strafanzeige, sondern gleichzeitig auch Strafantrag stellen. Wenn dem keine Folge geleistet wird und auch die Beschwerde erfolglos bleibt, steht noch der Weg über ein Klageerzwingungsverfahren offen. Das ist zugegeben nicht trivial und hierfür wird dann anwaltlicher Beistand benötigt. Aber wenn es Erfolg hat, kommt man über die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft hinweg zum unabhängigen Richter.

Im Folgenden nun das Anschreiben an die Staatsanwaltschaften und der Text der Strafanzeige:


Strafanzeigen wegen Körperverletzung gegen alle Impfärztinnen und Impfärzte, die in der Coronazeit Covid-„Impfungen“ verabreicht haben, und andere Beteiligte

Rechtspolitischer Vorschlag: Amnestie bei Zahlung von € 5 pro Stich

Antragsteller: KinderrechteJetzt e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, 

meine Strafanzeigen im Auftrag und in Vollmacht des Vereins Kinderrechte Jetzt e.V. sehen nach sehr viel Arbeit aus. Das ist zunächst auch naheliegend, weil Sie Hunderttausende von Straftaten wegen schwerer Körperverletzung (§ 224 StGB) und anderen Delikten zu ermitteln haben, die Ärztinnen und Ärzte mit den „Impfungen“ wegen der fehlenden ausreichenden Aufklärung der Patientinnen und Patienten begangen haben. 

Insbesondere um Ihnen die Ermittlungsarbeiten erheblich zu erleichtern, kommt von mir der rechtspolitische Vorschlag, der Gesetzgeber solle sich zu einer Amnestie durchringen, die den Ärztinnen und Ärzte Straffreiheit gewährt, wenn sie pro Stich € 5,00 an einen Entschädigungsfond zahlen. 

Über diesen Königsweg bei der Abarbeitung der Strafverfahren könnte unsere Gesellschaft heilen, der Rechtsstaat sich wieder stabilisieren. Rechtshygiene würde wieder hergestellt werden nach der Infizierung unseres Rechtssystem durch die Coronamaßnahmen. 

Präsident Harbarth hat mit seinem Ausspruch im Juni 2020, „die Grundrechte gelten in der Krise anders als vorher“, die Büchse der Pandora geöffnet dadurch, dass er durch diese Relativierung der Grundrechte alle Coronaübel über den Rechtsstaat ausgeschüttet hat. Er wird mir aber durch seine Bundesnotbremse-Entscheidung vom 19.11.2021 wieder sympathisch, mit der er zwar für die Vergangenheit alles für verfassungsgemäß erklärte, weil wir es angeblich nicht besser wussten, Scheunentore aber für eine Wende in der Rechtsprechung öffnete durch die „Ausstiegsklausel“. Wenn man jetzt wissenschaftlich andere Erkenntnisse hätte, würde all das, was früher noch verfassungsgemäß war, heute verfassungswidrig werden (Rnr 186). 

Zeus hat in die Büchse der Pandora auch die Hoffnung gelegt; so hoffe ich, dass die Organe der Rechtspflege, insbesondere Richterinnen und Richter, die Verwerfungen des Rechtsstaats in der Pandemie aufarbeiten. Ich sehe in den Richterinnen und Richtern die einzige gesellschaftliche Kraft, der das gelingen könnte. Aber auch Sie als Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, als Organe der Rechtspflege, könnten hierbei behilflich sein. 

Nun ist es gut möglich, dass Sie die Anweisung von oben bekommen, den Anzeigen keine Folge zu leisten. Ein Beschwerderecht gibt es für den Verein nicht. Ich gehe aber davon aus, dass Geimpfte als Beschwerte Strafanträge stellen werden. Dort ist dann der Weg über das Klageerzwingungsverfahren zu Gericht möglich. Ich gehe von der Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter aus.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen 

Dr. Josef Hingerl

Rechtsanwalt


Strafanzeigen wegen Körperverletzung gegen alle Impfärztinnen und Impfärzte, die in der Coronazeit Covid-„Impfungen“ verabreicht haben und andere Beteiligte

Rechtspolitischer Vorschlag: Amnestie bei Zahlung von € 5 pro Stich

Antragsteller: KinderrechteJetzt e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren Staatsanwältinnen und Staatsanwälte,

unter Vollmachtsvorlage zeige ich die Vertretung des Vereins KinderrechteJetzt e.V. an. 

Der Verein hat sich konstituiert zum Schutz der Kinderrechte, die von Corona-Maßnahmen in besonderem Maße betroffen sind. Ich nehme Bezug auf meine frühere Strafanzeige vom 21. September 2021 wegen Körperverletzung u. a., die ich nochmals zur Kenntnisnahme beilege. Damals erfolgte eine Verfahrenseinstellung. Durch das Unterlassen der Strafverfolgung haben die zuständigen Staatsanwaltschaften mitverursacht, dass weitere Straftaten durch Impfärztinnen und Impfärzte begangen wurden. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind damit auch mitursächlich und verantwortlich für die gesundheitlichen Schäden bei den geimpften Menschen bis hin zu Todesfällen. Bei einer sofortigen Einleitung von Strafverfahren und deren öffentlicher Wirkung wäre viel Leid verhindert worden.

Ich erstatte hiermit

S t r a f a n z e i g e

gegen alle Impfärztinnen und Impfärzte im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB), gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) sowie aller in Betracht kommenden Delikte. 

Des Weiteren erstatte ich 

S t r a f a n z e i g e

gegen die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundeskanzler Olaf Scholz sowie den früheren Gesundheitsminister Jens Spahn und den heutigen Gesundheitsminister Karl Lauterbach sowie alle mir unbekannten Täter in der Regierungs-/Behördenhierarchie in ihrer jeweiligen Verantwortung als Haupttäter/ mittelbare Täter/ Anstifter/ Nebentäter/ Gehilfen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und aller in Betracht kommenden Delikte.

I. Körperverletzung in verschiedenen Variationen, fehlende Aufklärung

Vorab weise ich darauf hin, dass in fast allen Fällen der geimpften Mitbürgerinnen und Mitbürger zumindest schon deshalb eine vorsätzliche strafbare Körperverletzung vorliegt, weil die notwendige, umfangreiche Aufklärung nicht vorgenommen wurde. Die einzige Aufklärung, die nicht zu einer Straftat geführt hätte, wäre folgende:

„Liebe Patientin, lieber Patient,

es handelt sich hier nicht um eine klassische Impfung, sondern um eine neue und bisher unerforschte gentechnische Behandlung. Ich weiß nicht, was sich in der Flüssigkeit befindet und ob diese nützt oder schadet. Wollen Sie trotzdem, dass ich Ihnen das Mittel injiziere?“

Hätten hier die Patientin oder der Patient eindeutig „ja“ gesagt und wäre die Aufklärung so dokumentiert, läge keine Straftat vor. Da einzelne Praxen bis zu 1000 Injektionen am Tag vornahmen, kann von vorneherein angenommen werden, dass eine ausreichende Aufklärung nicht erfolgt ist.

Insbesondere wurde nicht über folgende Tatsachen aufgeklärt, die zu einer gefährlichen Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Ziff. 1. StGB führen:

  1. Der Impfstoff verbleibt nicht, wie von den Herstellern behauptet, an der Injektionsstelle, sondern gerät in den ganzen Körper.

Beweis: Kirchner JO (2024) Geprüft und bestätigt: DNA-Verunreinigungen im mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioNTech. ISBN-10: 3758312094.

  1. Die Fett-Bestandteile der Impfstoff-„Verpackung“ sind hochgiftig und wurden zur Verwendung an Menschen nie zugelassen. Wo sie hingeraten, verursachen sie starke Entzündungen. Durch sie erzeugte Pneumonien können tödlich verlaufen. 

Beweis: Ndeupen S. et al. (2021) The mRNA-LNP platform’s lipid nanoparticle component used in preclinical vaccine studies is highly inflammatory. iScience 24:103479. https://www.cell.com/iscience/fulltext/S2589-0042(21)014504?_returnURL=https%3A%2F%2Flinkinghub.elsevier.com%2Fretrieve%2Fpii%2FS25890042210 14504%3Fshowall%3Dtrue Beweis: Segalla G (2023) Chemical-physical criticality and toxicological potential of lipid nanomaterials contained in a COVID-19 mRNA vaccine. International Journal of Vaccine Theory, Practice, and Research 3 (1), 787-817. https://doi.org/10.56098/ijvtpr.v3i1.68 3. 

  1. Die Impfstoffe sind hochgradig mit Bakterien-DNA verunreinigt. Aufgrund ihrer besonderen „Verpackung“ ist die Aufnahme der fremden DNA und damit die Genveränderung von Zellen im menschlichen Körper unvermeidlich.

Beweis: König B und Kirchner JO (2024) Methodological Considerations Regarding    the Quantification of DNA Impurities in the COVID-19 mRNA Vaccine Comirnaty®. Methods Protoc. 7, 41. https://doi.org/10.3390/mps7030041 

  1. Die RNA der Impfstoffe ist künstlich modifiziert und wird deswegen immer wieder fehlerhaft abgelesen. Dies führt zur Bildung von völlig fremdartigen, naturfernen und gefahrvollen Eiweißen im menschlichen Körper.

Beweis: Mulroney TE et al. (2024) N1-methylpseudouridylation of mRNA causes +1    ribosomal frameshifting. Nature 625, 189–194. https://doi.org/10.1038/s41586-023-06800-3 

  1. Die Impfung kann häufig eine Herzmuskelentzündung verursachen. Diese Erkrankung hat eine dauerhafte Herabsetzung der Herzleistung zur Folge und ist lebensverkürzend. 

Beweis: Mansanguan S et al. (2022) Cardiovascular Manifestation of the BNT162b2 mRNA COVID-19 Vaccine in Adolescents. Trop. Med. Infect. 7, 196. https://doi.org/10.3390/tropicalmed7080196 Beweis: National Academies of Sciences, Engineering, and Medicine (2024) Evidence Review of the adverse effects of COVID-19 vaccination and intramuscular vaccine administration. Washington DC: The National Academies Press. https://doi.org/10.17226/27746 

Zudem ist der öffentlich behauptete Nutzen bzw. eine öffentlich behauptete Wirksamkeit beispielsweise des mRNA-Impfstoffs Comirnaty von BioNTech, insbesondere auch zu Beginn der Impfkampagne, nicht belegt. Das war den Entscheidern in Politik und Behörden auch bekannt und bewusst. So heißt es in der Krisenstabssitzung des RKI vom 27.04.2020 (S. 8/ S. 725 der RKIProtokolle): „Relevante Daten (zur Impfung) werden erst Post Marketing erhoben.“

Bei der Körperverletzung handelt es sich nicht nur um einen „Pieks“ oder einen kleinen Stich; entscheidend ist hier, dass eine toxische Substanz eingebracht wurde in den Körper, deren Auswirkung abschließend noch nicht absehbar ist. Derzeit sind weltweit, insbesondere aber auch in Deutschland und in Ihrem Landgerichtsbezirk schwere körperliche und auch psychische Schäden bis hin Todesfällen nicht nur statistisch erkennbar.

II. Keine Entlastung durch Anstifter aus Politik, Beamtentum und Verbänden

Die Straftatbestände sind somit offensichtlich. Auf die Empfehlungen von Politikern und Beamten ohne Fachkenntnisse können sich Ärztinnen und Ärzte nicht berufen, die lauteten:

„Auch wenn die Zahlen mal einen Tag besser werden, sie (die Pandemie) wird nicht verschwinden, bis wir wirklich einen Impfstoff haben, mit dem wir die Bevölkerung immunisieren können.“ (Bundeskanzlerin Angela Merkel am 9. April 2020)

Am 12. April fordert Bill Gates im Deutschen Fernsehen, dass 7 Milliarden Menschen gegen Covid geimpft werden.

Zu keinem Zeitpunkt gab es eine Notlage, die eine Impfung hätte rechtfertigen können. Insbesondere war nie der Fremdschutz mit der gentherapeutischen Behandlung vorgesehen oder getestet.

„Wir gehen alle davon aus, dass im nächsten Jahr Impfstoffe zugelassen werden. Wir wissen nicht genau, wie die wirken, wie gut die wirken, was die bewirken, aber ich bin optimistisch, dass es Impfstoffe gibt.“ (Lothar H. Wieler, Tierarzt und Präsident des Robert-Koch-Instituts im Oktober 2020)

„Alle  (…) Impfstoffe haben eine bedingte Zulassung. Im Laufe dieser bedingten Zulassung sammeln wir zum ersten Mal Erfahrungen hinsichtlich der Frage: Was passiert, wenn dieser Impfstoff für Millionen von Menschen angewandt wird?“ (Bundeskanzlerin Angela Merkel am 19. März 2021)

Zu diesem Zitat passt genau die bereits oben erwähnte und erst jetzt freigeklagte Stelle im RKI- Protokoll vom 27.4.2020, also die fachliche Aussage des RKI bereits 1 Jahr zuvor, auf dessen Kenntnis sich die Bundeskanzlerin offensichtlich bezieht:

„Relevante Daten (zur Impfung) werden erst Post Marketing erhoben.“

Es ist damit bewiesen, dass von Politik und Behörden durch ihre Repräsentanten von vorneherein beabsichtigt war, einen Großversuch am Menschen, ein Experiment am Menschen durchzuführen.

Die Zitate -mit Ausnahme des Zitats aus den RKI-Protokollen- finden sich auf der ersten Seite des Fachbuches von Beate Bahner, dessen Erstveröffentlichung am 21. September 2021 erfolgte, übrigens am gleichen Tag wie meine Strafanzeige an alle Staatsanwaltschaften.

III. Öffentliche Hinweise auf die Gefahren der Impfung

Das Buch „Coronaimpfung“ lege ich zu Beweiszwecken bei. Jede Ärztin, jeder Arzt, jede Staatsanwältin und jeder Staatsanwalt hätten dieses Buch schon im September 2021 lesen können. Es handelt sich immerhin um einen „Bestseller“ und um ein Fachbuch einer Fachanwältin für Medizinrecht mit dem aufschlussreichen Untertitel:

„Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten.“

Trotz dieses Bestsellers, den auch Politiker und Beamte lesen konnten, in dem umfassend alle Aspekte der strafrechtsrelevanten sogenannten Impfungen aufgeführt wurden, haben Politik, Verwaltung und Verbände die Impfungen weiterhin als „sicher und wirksam“ beworben, obwohl sie nur bedingt zugelassen waren und haben Ärztinnen und Ärzte sorglos weiter die toxischen Substanzen injiziert und Schäden in Kauf genommen. 

In meiner Strafanzeige habe ich damals auch auf alle Risiken hingewiesen, die schon bekannt und veröffentlicht waren:

Es waren im Wesentlichen folgende Punkte:

  1. „Es sei darauf hingewiesen, dass sich nach diesseitiger Ansicht auch Weiterungen ergeben. Strafrechtlich relevantes Verhalten liegt nicht nur bei der Impfung von Kindern vor, sondern kommt selbstverständlich auch bei Erwachsenen in Betracht. Jedoch wird davon ausgegangen, dass diese Ermittlungen nach Lektüre der Strafanzeige ohnehin in Gang kommen (Legalitätsprinzip).“ (Seite 9 Mitte)
  1. „Mehr als einen Eigenschutz vor einem schweren Verlauf konnte und sollte die Impfung nie leisten.“ (Seite 8 Mitte)

„Die Impfung hingegen wurde lediglich dazu entwickelt, einen schweren Verlauf zu verhindern. Sie schützt weder vor Ansteckung noch davor, das Virus weiter zu verbreiten.“ (Seite 12 letztes Drittel)

  1. „Weiterhin wird diesseits davon ausgegangen, dass weitere Ermittlungen erforderlich werden, da aufgrund der im Folgenden vorgetragenen Sachverhalte, weitere strafrechtlich relevante Sachverhalte zu untersuchen sein werden. So ging es bei der Zulassung der Impfstoffe ganz offensichtlich nicht mit rechten Dingen zu, denn in den Impfstoffen befindet sich Material, das dort nicht hingehört (siehe im Folgenden) und die Hersteller haben ganz offensichtlich falsche Angaben gemacht, wenn behauptet wurde, dass der Impfstoff an der Einstichstelle verbleibe. Mittlerweile ist anerkannt, dass dem nicht so ist, sondern sich der Impfstoff und beim mRNA-Impfstoff die Lipid-Nanopartikel im gesamten Körper wiederfinden und toxisch wirken. Hierfür werden Verantwortliche in den Konzernen und Behörden zur Verantwortung zu ziehen sein. Auch hierfür gibt es genug Anhaltspunkte für eigene strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft (Legalitätsprinzip).“ (a.a.O.)
  1. In einer Pressekonferenz am 20. September 2021 gaben Pathologen ihre Befunde bekannt. Sie sprachen von einem Lymphozythen-Amok, weil sich das Immunsystem gegen sich selbst richtet und von Turbokrebs (die Kanzerogenität wird gerade erst im Freiland getestet). Die Konferenz kann hier nachgesehen werden: 

https://www.pathologie-konferenz.de (Seite 14 unten)

„Nun hat sich in der oben verlinkten Pathologen-Konferenz gezeigt, dass auch der in Deutschland am häufigsten verwendete Impfstoff von BioNTech mit anorganischen Teilen verunreinigt ist. Dort wird unter anderem von scharfkantigen Teilen aus Edelstahl gesprochen.“ (vgl. Seite 16 unten)

„Es geht jedoch noch weiter. Wie die Wirtschaftswoche und das Handelsblatt unlängst berichteten, wurden in den Impfstoffen von Moderna Bestandteile entdeckt, die dort ganz offensichtlich nicht hingehören. Es werden Metallteile beschrieben, die magnetisch reagieren. Japan hat daraufhin 1,6 Mio. Chargen aus dem Verkehr gezogen.“ (Seite 16 Mitte)

IV. Impfungen auf der Grundlage von PCR-Tests

Der größte Vorwurf gegen die gesamte Ärzteschaft liegt darin, dass man sich vormachen ließ, eine Infektion und damit ein Krankheitszustand würde sich aus einem PCR-Test ablesen lassen. Nur aufgrund dieser so festgestellten „Infektionen“ wurden die grundrechtseinschränkenden Maßnahmen ausgelöst. Das RKI stellte gemäß Veröffentlichung vom 29. Mai 2020 fest, dass die „Coronavirus-Krankheit- 2019 (COVID 19) (SARS-CoV-2) eine Infektion allein schon über den PCR-Test festgestellt werden kann.

Die Falldefinition des RKI vom 29.5.2020 lege ich in Kopie bei.

Die Ärzte haben ihre ureigenständige Aufgabe, eine Krankheit durch eigene Untersuchungen festzustellen, an einen hierfür nicht tauglichen Labortest abgegeben.

V. Zwischenergebnis:

All das, auf was ich in der damaligen Strafanzeige im Sachverhalt hingewiesen habe, hat sich in den letzten Jahren bestätigt. Der Fremdschutz, der von allen behauptet wurde, war nie vorgesehen. Der Eigenschutz ist nicht nachgewiesen. Die befürchteten Schäden sind weltweit aufgetreten.

VI. Nochmals zurück zum Umfang der Aufklärungspflicht und zum Kenntnisstand

Zum Umfang der Aufklärungspflicht verweise ich auf den Aufsatz von Prof. Dr. Katrin Gierhake und Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer in der Neuen Juristischen Wochenschrift, NJW 2023, 2231 ff. Zum gleichen Ergebnis kommt bereits zum Zeitpunkt meiner damaligen Strafanzeige vom 21. September 2021 Rechtsanwältin Beate Bahner in ihrem Spiegel-Bestseller „Corona Impfung – Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“, veröffentlicht just am 21. September 2021. Das Buch ist beigefügt.

Auch in meiner Strafanzeige vom 21. September 2021 wurde auf Seite 18 auf den Umfang der Aufklärungspflicht hingewiesen:

„Die höchstrichterliche Rechtsprechung hält daran fest, dass jeder Eingriff in die körperliche oder gesundheitliche Befindlichkeit des Patienten – sei er behandlungsfehlerhaft oder frei von einem Behandlungsfehler – als Verletzung des Behandlungsvertrages und als rechtswidrige Körperverletzung zu werten ist, wenn er sich nicht im konkreten Fall durch eine wirksame Zustimmung des Patienten gerechtfertigt erweist (Karlmann Geiß, Arzthaftungsrecht, 2. Auflage, Seiten 169 ff. mit weiteren Nachweisen). Der Umfang und der Genauigkeitsgrad der Aufklärung sind umgekehrt proportional zur Dringlichkeit des Eingriffs (Karlmann Geiß, a.a.O., Seite 171). Dies besagt: Je weniger dringlich sich der Eingriff in zeitlicher und sachlicher Hinsicht für den Patienten darstellt, desto weitergehender ist das Maß und der Genauigkeitsgrad der Aufklärungspflicht.

Die höchstrichterliche Rechtsprechung lässt das Maß aufklärungspflichtiger Risiken von dem unmittelbaren Nutzen abhängen, den der Eingriff für den Patienten hat.

Bei einer vorbeugenden Impfung ist jede – auch relativ unwahrscheinliche – Eventualität aufklärungsbedürftig.“

Bei den Impfungen, die jedoch tatsächlich als „gentechnische Behandlungen“ zu qualifizieren sind, wurde nirgends nur annähernd über die Hauptrisiken aufgeklärt. 

VII. Gentechnischer Großversuch am Menschen – Versuchstiere starben

Ärztinnen und Ärzte hätten sich über die bisherigen Versuche mit RNA- Impfstoffen informieren können. Sie hätten deren Scheitern festgestellt und wären zu dem Ergebnis gekommen, dass nunmehr ein Großversuch am Menschen vorgenommen wird. 

Auf Seite 15 meiner damaligen Strafanzeige habe ich den Nürnberger Kodex von 1947 zitiert, in dem es u. a. heißt:

„Die freiwillige Einwilligung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass der Betreffende die anerkannte Fähigkeit haben muss, seine Einwilligung zu geben. Er muss in der Lage sein, eine freie Entscheidung zu treffen, unbeeinflusst durch Gewalt, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Beeinflussung oder des Zwangs.“

Die Menschen wurden de facto Teilnehmer eines medizinischen Großversuchs. Auch Bundeskanzler Scholz sprach von 50 Millionen „Versuchskaninchen.“ Das vorerwähnte Zitat von Lothar H. Wieler vom Oktober 2020 kündigt den Großversuch an und definiert ihn. Und das RKI-Protokoll beweist, dass man statistische Werte erst nach Verabreichung der Substanzen gewinnen wollte. Das Gleiche sagte die Bundeskanzlerin.

VIII. Incentives beim Großversuch, Nötigung und Drohungen

Vorgetäuscht wurde, dass die Impfung vor Ansteckung und Übertragung schützt. Soweit „irgendeine andere Form der Beeinflussung“ im Nürnberger Kodex genannt wird, kann man nur auf die verschiedenen Incentives, wie Bratwürste verweisen. Zudem haben die beiden Gesundheitsminister die Menschen genötigt mit der Drohung für das Frühjahr 2022:

„Geimpft, genesen oder gestorben.“

In ihrer Gesundheit und in ihrem Leben gefährdet sind jetzt jedoch die Geimpften, nicht die ausgegrenzten Impfverweigerer.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht und die Impfpflicht bei den Soldaten stellen Nötigungen dar. Ärzte konnten ohne Impfung nicht mehr praktizieren.

IX. Lösung über Amnestie und Vermögensabschöpfung im Rahmen von Auflagen

Die Straftaten sind juristisch eindeutig und auch leicht nachzuweisen, es sei denn, die Impfunterlagen verschwinden nach und nach, wie in Brandenburg. Und scheinbar ist auch schon das 8. Krisenstabsprotokoll nicht mehr auffindbar. Eile ist somit geboten.

Da die Justiz, die bei den Coronamaßnahmen und dem ersten Stresstest am Grundgesetz versagt hat, nicht alle Strafverfahren (hunderttausende) voll durchführen kann und für die zu erwartenden langjährigen Freiheitsstrafen die Kapazität der Gefängnisse nicht ausreichen würde, schlage ich eine Amnestie vor, die vom Gesetzgeber kommen müsste. Die Amnestie setzt voraus, dass die Straftat vom Täter anerkannt wird. Dabei könnte auch die Einstellung von Strafverfahren vorgesehen werden, wenn die Straftäterin oder der Straftäter pro durchgeführter und abgerechneter Impfung € 5 in einen Entschädigungsfonds für Impfgeschädigte einzahlt.

Zu diesem Thema lege ich meinen öffentlichen Brief an die Organe der Rechtspflege bei.

Im Rahmen einer Strafanzeige mag der gleichzeitige Vorschlag einer Amnestie ungewöhnlich erscheinen. Sie, liebe Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, könnten mit einer faktischen Gesetzesinitiative aus der Exekutive heraus einen Königsweg beschreiten und zur Quadratur des Kreises bei der Aufarbeitung des Coronageschehens beitragen und:

-Sie hätten weniger Arbeit

-die Ärzte könnten sich durch „Ablass“ freikaufen

-Geschädigte könnten weiter ihre zivilrechtlichen Ansprüche gegen Ärztinnen und Ärzte    weiterverfolgen

-die Einsicht bei der Ärzteschaft könnte die Gesellschaft befrieden

-die Strafverfahren gegen die Hauptverursacher könnten weiter zur Befriedung der Gesellschaft und zur Rechtshygiene beitragen

-ähnlichen gesellschaftlichen Katastrophen könnte vorgebeugt werden.

Für Fragen stehe ich unter meiner persönlichen Funknummer zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Josef Hingerl

Rechtsanwalt

Anlagen

Vollmacht

Strafanzeige vom 21. September 2021

Öffentliches Schreiben an Organe der Rechtspflege mit Datum von 02.11.2023/ 10.01.2024

Bestseller von Beate Bahner: „Corona- Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten.“


Falls jemand unsere Arbeit unterstützen möchte, gerne hier entlang: https://kinderrechtejetzt.de/unterstuetzung/