News

Um es juristisch ganz klar und eindeutig sofort vorwegzunehmen. Wer Menschen jedweden Alters mit den beiden mRNA-Impfstoffen Comirnaty und Spikevax von BioNTech und moderna impft, riskiert bis zu 10 Jahre Gefängnisstrafe. Dasselbe gilt für alle, die den Impfstoff vertreiben, also die Hersteller selbst oder die zur Verbreitung beitragen, also alle verantwortlichen Behördenmitarbeiter, alle Richter, Anwälte Arbeitgeber, Betreuer, Heimleiter, Klinikchefs etc., die zur Impfung nötigen oder gar zwingen. Denn die Impfstoffe von Comirnaty und Moderna sind sog. bedenkliche Arzneimittel im Sinne des § 5 Arzneimittelgesetz. Und die Herstellung, Verbreitung und Anwendung solcher Arzneimittel ist eine Straftat nach § 95 Arzneimittelgesetz. Und wer seine eigenen Patienten, insbesondere Minderjährige oder nicht einwilligungsfähige behinderte Menschen impft, macht sich zudem wegen Misshandlung von Schutzbfohlenen mach § 225 StGB strafbar. Der Strafrahmen bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe ist genau so hoch. Denn mit der beispiellosen europäischen Zulassung der COVID-Impfstoffe wurden unverzeihliche Verstöße gegen deutsches und internationales Recht begangen.

Vielleicht nützen wir die kleine Pause und ich werde mal den Herren neben mir ins Spiel bringen, der uns quasi die letzten 5-6 Tage unter Stress und Druck gesetzt hat, aber ich glaube, er hat es gut gemeint und ich glaub, das Ergebnis ist ganz gut. Ich gebe ihm jetzt das Mikrophon. Hören Sie jetzt ein paar Worte von Uwe Kranz, ehemaliger LKA-Chef von Thüringen. Recht vielen Dank, lieber Ronny. Bin überrascht. Habe gar nicht gedacht, dass ich überhaupt etwas sagen darf oder soll oder muss. Aber Tatsache ist, dass mich das Thema umreißt, richtiggehend umreißt, dass mir das wehtut, wie dieser Staat agiert gegen unsere Kinder. Grade die anstehende Entscheidung der STIKO, diese Kinder für die Impfung freizugeben, die Impfung zu empfehlen für kleine Kinder, war der letzte Anstoß, zu sagen, da müssen wir von der MWGFD Laut geben, da müssen wir aufstehen, da müssen wir aufschreien, da müssen wir die STIKO-Mitglieder unter Druck setzen, dass das nicht geschieht

Es ist bereits einiges gesagt über die Grundlagen der Impfung, über Statistiken, Studien, Übersterblichkeit, Zahlen. Was bedeutet das nun alles für mich als Arzt, für meine ärztliche Handlung, für meine ärztliche Ethik, die ja meiner ärztlichen Handlung zu Grunde liegt. Ich bin als Arzt in aller erster Line dem Wohl meines individuellen Patienten verpflichtet. Erst in 2. Linie vielleicht weiteren Anlegen wie public health, Schutz der Allgemeinheit, Gesundheitsökonomie, was auch immer man sich da noch einfallen lassen mag. Dies wird deutlich in den Grundprinzipien der ärztlichen Ethik wie sie bereits seit Jahrtausenden im Hippokratischen Eid und in neuerer Fassung im Genfer Gelöbnis, das Ronny Weikl bereits zitiert hat, dargelegt sind. Oberste Maxime allen ärztlichen Handelns ist das „Primum nil nocere“. Die Ärzte sprechen ja gerne Lateinisch. Das heißt zu deutsch „keinen Schaden zufügen“. Das ist das Prinzip, das allem ärztlichen Handeln unbedingt zu Grunde liegen muss. Nun ist es manchmal unvermeidbar, Schaden auch durch eine medizinischen Maßnahme in Kauf zu nehmen.

Pressekonferenz des MWGFD e.V. vom 16.11.2022. Für den Text in der Pressemappe habe ich den Titel genommen: Die COVID-Impfungen tun genau das, wofür sie geschaffen wurden. Es gibt ja immer wieder die Aussagen, die sog. Impfungen würden versagen oder nichts tun. Das ist aus meiner Sicht und aus der Sicht, wenn man sich die Inhaltsstoffe ansieht, falsch. Die Impfungen tun genau das, was sie tun sollen. Der Körper wird gezwungen, das gefährliche Spike-Protein herzustellen, welches sich überall im Körper verteilt und dann mehr Schaden anrichtet, als es die Virus-Infektion als solches in den üblichen Fällen tun würde, vor allem eben bei gesunden und vorher nicht geschädigten Personen Das Spike-Protein, das ist der Stachel, der oben auf den Viren sitzt - es kennt ja inzwischen jeder diese Bilder - das wird im Körper normalerweise nur dann gebildet, wenn Viren die Zellen befallen und dazu zwingen, ihre viruseigenen Bestandteile zu bilden. Der Trick jetzt vor allem von diesen RNA-Lipid-Komponenten war es, die Geninformation für das Spike-Protein in die Zellen zu bringen. Normale RNA würde man nicht in Zellen bringen. Ne alte Technik im Labor ist die sog. Transfektion und genau das machen die Lipid-RNA-Injektionen, die bei uns vor allem ja von der Firma BioNTech (also Comirnaty) sind, was auch für Kinderimpfung überwiegend dann auch verwendet wird.

(An Dr. Ronny Weikl, der vorher zu seinem Strafprozess Stellung genommen hat gerichtet:) Eine kurze Bemerkung noch zu Deinem Thema ich zitiere: „Wenn die ursprünglichen Annahmen nicht mehr tragen (Anm.: also dass die Maske etwas nützt), dann ist die Anwendung grundgesetzwidrig. Das ist ein Zitat aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, datiert auf den 27. April, im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Also das ist hier genau so anwendbar. Aber jetzt zu meinem Thema: Die Impfung wie jede medizinische Behandlung muss auf ihr Nutzen-Risiko-Verhältnis überprüft werden. Covid19 ist in der Regel bei Kindern und Jugendlichen keine schwere Erkrankung. Todesfälle sind bei Kindern und Jugendlichen ohne Vorerkrankungen sind eine Seltenheit. Das sind nicht meine Worte, sondern das ist RKI, Empidemiologisches Bulletin aus dem August 2021. Und es steht auch dort, Studienergebnisse wie diese legen nahe dass es unwahrscheinlich ist, dass Bildungseinrichtungen eine zentrale Rolle für das Infektionsgeschehen in der Pandemie spielen.

Nach acht Verhandlungstagen in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht Passau und fünf weiteren Verhandlungstagen im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Passau ist gestern, am 15. November, das Urteil im Masken-Attest-Prozess gefallen: Ein Jahr Haftstrafe, zur Bewährung ausgesetzt, sowie die zu übernehmenden Gerichtskosten. Das liegt zwar unter dem Strafmaß der ersten Instanz, die ein Jahr und 8 Monate auf Bewährung, 50.000 Euro Geldstrafe und ein eingeschränktes Berufsverbot in dem Sinne, dass ich keine Maskenatteste mehr ausstellen dürfe, gefordert hatte. Aber dieses Urteil kann ich als Arzt mit über 30-jähriger Berufserfahrung trotzdem nicht so hingenommen werden, schon allein deswegen, weil ich mir absolut sicher bin, dass ich als verantwortungsbewusster Arzt in jedem einzelnen Fall der von mir ausgestellten Atteste so handeln musste, gemäß dem Hippokratischen Eid und der Genfer Deklaration des Weltärztebundes, der ich mich verpflichtet fühle. In letzterer steht ein entscheidender Passus, der da lautet:

Pressekonferenz des MWGFD e.V. vom 16.11.2022. Guten Abend meine Damen und Herren, wir richten heute einen Appell an alle, zusammen aufzustehen, um unsere Mitmenschen unsere Lieben, unser liebsten Kinder vor Unheil, Krankheit und Tod zu schützen, Bitte, bitte, stellt sie, die unschuldigen, die hilflosen Kinder nicht als Versuchsobjekte zur Verfügung für die Erprobung dieser unsäglichen, ungeheuerlichen, genbasierten Impfstoffe. Es ist Lehrbuchwissen, dass das Immunsystem Zellen angreift und tötet, die ein fremdes Protein herstellen, wie dies bei Virusinfektionen passiert. Diese natürliche Fähigkeit, virusinfizierte Zellen zu töten, ist von Geburt an gegeben, Entgegen der landläufigen Meinung verfügen auch Neugeborene bereits über ein ausgereiftes Immunsystem.

Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch - Pressekonferenz des MWGFD e.V. vom 16.11.2022. Beginnen wir mal beim Thema Masken mit grundsätzlichen und allgemeinen Feststellungen. Chirurgische Masken und auch FFP2 Masken (oder im englischen Sprachraum N95) sind zur Verhinderung von Virusinfektionen nicht tauglich und dafür auch nicht zugelassen. Dafür gibt es ausreichend wissenschaftliche Evidenz auch durch epidemiologische Studien. Bis Corona war die Verwendung von FFP2-Masken jenen Leuten vorbehalten, die ein Maskentragetauglichkeitsattest von der Arbeitsmedizin ausgestellt bekommen haben, da es Staubschutzmasken sind. Das heißt, es musste die Fähigkeit und die Eignung, diese Masken zu tragen, bewiesen werden und nicht das Gegenteil.

Update 8.12.2022: Die Stellungnahme der Staatsregierung wird nicht übersendet. Begründung laut Mitteilung vom 7.12.2022: Der Bildungsausschuss habe am 24.11. keine Übersendung der Stellungnahme an den Petenten beschlossen. Zudem gebe es für eine Petition keinen formalen Anspruch auf Akteneinsicht.

Wir haben unsere erste Petition zurückgezogen und haben vor knapp 2 Wochen stattdessen mit vielen anderen gemeinsam die Petition #initiativekindeswohl gestartet? Hier kannst Du sie zeichnen: www.openpetition.de/!initiativekindeswohl. Begonnen wurde mit einem Offenen Brief, an dem sich zahlreiche und namhafte Wissenschaftler, Ärzte, aber auch Pädagogen, Psychologen usw. beteiligt haben. Inzwischen ist die Liste der Erst- und Zweitunterzeichner knapp 400 Personen stark. Mit dem offenen Brief wurde und wird sich an Politik, Presse und Öffentlichkeit gewandt, um uns für eine Bildungslandschaft ohne Corona-Maßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen einzusetzen. Unter "Werde aktiv" findest Du Beispiele, wie auch Du den Brief verbreiten und Dich für die Kinder einsetzen kannst.