Impfung

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Blutspenden nach „Impfung“ – Aufklärung dringend nötig!

In unseren Behörden und Ministerien scheint noch immer die Vorstellung vorzuherrschen, die sog. Impfung wäre nebenwirkungsfrei. Die Tragweite einer möglichen „Impfung durch die Hintertür“ im Wege einer Bluttransfusion scheint überhaupt nicht begriffen zu werden. Eine Einwilligung wäre in diesem Fall überhaupt nicht möglich. Wir haben noch einmal nachgehakt.

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Prof. Dr. Andreas Sönnichsen am 16.11. beim MWGFD e.V.

Es ist bereits einiges gesagt über die Grundlagen der Impfung, über Statistiken, Studien, Übersterblichkeit, Zahlen. Was bedeutet das nun alles für mich als Arzt, für meine ärztliche Handlung, für meine ärztliche Ethik, die ja meiner ärztlichen Handlung zu Grunde liegt. Ich bin als Arzt in aller erster Line dem Wohl meines individuellen Patienten verpflichtet. Erst in 2. Linie vielleicht weiteren Anlegen wie public health, Schutz der Allgemeinheit, Gesundheitsökonomie, was auch immer man sich da noch einfallen lassen mag. Dies wird deutlich in den Grundprinzipien der ärztlichen Ethik wie sie bereits seit Jahrtausenden im Hippokratischen Eid und in neuerer Fassung im Genfer Gelöbnis, das Ronny Weikl bereits zitiert hat, dargelegt sind.

Oberste Maxime allen ärztlichen Handelns ist das „Primum nil nocere“. Die Ärzte sprechen ja gerne Lateinisch. Das heißt zu deutsch „keinen Schaden zufügen“. Das ist das Prinzip, das allem ärztlichen Handeln unbedingt zu Grunde liegen muss. Nun ist es manchmal unvermeidbar, Schaden auch durch eine medizinischen Maßnahme in Kauf zu nehmen.

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Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch am 16.11. beim MWGFD e.V.

Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch – Pressekonferenz des MWGFD e.V. vom 16.11.2022. Beginnen wir mal beim Thema Masken mit grundsätzlichen und allgemeinen Feststellungen. Chirurgische Masken und auch FFP2 Masken (oder im englischen Sprachraum N95) sind zur Verhinderung von Virusinfektionen nicht tauglich und dafür auch nicht zugelassen. Dafür gibt es ausreichend wissenschaftliche Evidenz auch durch epidemiologische Studien.

Bis Corona war die Verwendung von FFP2-Masken jenen Leuten vorbehalten, die ein Maskentragetauglichkeitsattest von der Arbeitsmedizin ausgestellt bekommen haben, da es Staubschutzmasken sind. Das heißt, es musste die Fähigkeit und die Eignung, diese Masken zu tragen, bewiesen werden und nicht das Gegenteil.

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Entgegen der Spaltung

Die Organisation „München steht auf“ hat soeben eine Pressemitteilung versandt, die wir hier sehr gerne wiedergeben möchten. Auch um ein Gegengewicht zu geframten Nachrichten, beispielweise der Süddeutschen Zeitung zu setzen. Wir waren gestern vor Ort und konnten uns mit eigenen Augen überzeugen, dass einige Berichterstattungen durchaus sehr weit von der Wirklichkeit entfernt sind.

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